Beteiligung an Einzelunternehmen

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1. Es kommt für die steuerliche Behandlung darauf an, in welcher Form Du beteiligt wirst.

2. Wird es eine stille Beteiligung?

3. Wird durch Deine Beteiligung eine Kommanditgesellschaft aus dem Unternehmen?

4. Wird es eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)?

5. Wollt ihr gemeinsam eine GmbH/UG gründen und er bringt den Betrieb udn Du Deine 5.000,- euro ein?

Ohne zu überlegen, wie es gesellschaftsrechtlich sein soll, kann man über die Steuer nichts sagen.

Milan955 
Fragesteller
 17.05.2015, 10:11

Ich würde mich als stiller Gesellschafter beteiligen. Mein Name wird nirgendwo aufgeführt und ich werde auch keinen Einfluss auf die Geschäftsführung haben. Es sollte in der Firma alles so bleiben, wie es ist, das bedeutet: ein Einzelunternehmen - mein Arbeitgeber als Gewerbetreibender. Ich würde nur monatlich eine Auszahlung erhalten - und hier interessieren mich die Steuern, Sozialabzüge und wie kann der Gewerbetreibende beim Finanzamt argumentieren...

wfwbinder  17.05.2015, 10:32
@Milan955

Grundsätzlich sind die Einnahmen, die ein stiller Gesellschafter hat, Einkünfte aus Kapitalvermögen. Denn die Stille Beteiligung hat darlehenscharakter. Was bei Eurer Konstellation auffällt, ist die Beteiligung am Umsatz. Das ist einereine Leistungssache. Das wäre mehr eine Vergütung im Sinne einer Provision, denn die Erträge basieren zwar darauf, dass Du eine Kapitaleinlage gemacht hast, aber der Charakter einer Umsatzbeteiligung ist anders.

Es kann widerstreitende Auffassungen geben. Die Sozialversicherung wird sagen: Das ist eine Leistungsvergütung für die Arbeit, also beitragspflichtiger Vergütungsteil.

Das Finanzamt könnte versuchen eine Beteiligung am Ergebnis zu konstruieren, um es in die gewerblichen Einkünfte zu bekommen.

Ihr solltet für die Formulierung des Vertrages auf jeden Fall die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch nehmen,

Du verlangst? Ich würde dich an Stelle des Unternehmers vor die Tür setzten.

Und außerdem wäre es kein Einzelunternehmen mehr, wenn du dich beteiligen würdest. Dann solltest ihr euch gemeinsam eine andere Rechtsform überlegen.

Milan955 
Fragesteller
 17.05.2015, 09:22

Einen Arbeitnehmer vor die Tür zu setzen, der eine perfekte Arbeit geleistet hat und von deren Arbeit auch der Erfolg des Unternehmers abhängig ist, ist nicht so einfach.

Dirk-D. Hansmann  18.05.2015, 05:12
@Milan955

Da irrst Du aber gewaltig. Wenn Du Dein auftreten hier gegenüber Deinem Chef in schriftlicher Form gebracht hast, dann hätte er sehr wohl Dich ganz schnell draußen. Ich würde es machen. Und hätte Dir auch nicht verraten, dass Dein Ausscheiden nicht der Untergang des Abendlandes ist.

ich gehe mal davon aus das dir die Sache mit der Beteiligung 0% wichtig ist. Da viele Leute hoffen sich auch bei euch zu beteiligen um auch zu gewinnen sehe ich hier reine Werbung für euer Vorhaben. Um genau zu sein ist es anzunehmen dass bei solchen "Gewinnsteigerungen" ein Schneeballsystem dahinter steckt. Leute lasst euch nicht darauf ein

newcomer  17.05.2015, 09:18

falls du aber einen Tipp brauchst rede mit Steuerberater und Unternehmensberater. Wenn du dich in einer Firma **beteiligst** sprich als Teilhaber einsteigst kommen nicht nur Gewinne auf dich zu sondern du haftest schlichtweg mit sprich wenn das Unternehmen pleite macht zahlste mit deinem Privatvermögen anteilig deiner Beteiligung.

Milan955 
Fragesteller
 17.05.2015, 09:18

Es handelt sich um keine Werbung.

newcomer  17.05.2015, 09:19
@Milan955

deshalb hab ich mene erste Antwort kommentiert

newcomer  17.05.2015, 09:25
@newcomer

http://www.bdu.de/

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V. ist der Wirtschafts- und Berufsverband der Unternehmensberatungen (Strategieberatung, Organisationsberatung, IT-Beratung, HR-Beratung und Personalberatung) mit Standorten in Berlin, Bonn und Brüssel. Er ist international mit anderen Organisationen vernetzt und steht für Vertrauen und Sicherheit.

BDU-Mitglieder tauschen sich in Netzwerken aus, arbeiten an Fokusthemen in Fachverbänden und Regionalarbeitskreisen. Sie vertiefen gemeinsam Fachwissen und gestalten und stärken die Beraterbranche. BDU-Mitglieder können sich als Unternehmensberater CMC/BDU und als Personalberater CERC/BDU zertifizieren lassen.

Einen solchen Konstrukt könnt ihr nur mit Hilfe eines Steuerberaters erstellen. Deine Einnahmen wären dann ganz normale Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit. Das hat mit Sozialversicherungsbeiträgen nichts zu tun. Du kannst aber nicht gleichzeitig Angestellter und Miteigentümer dieser "Firma" sein. Dabei wäre dein Gehalt eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das muss dann schon anders geregelt sein. 

So etwas funktioniert nur beim "Gesellschafter-Geschäftsführer"

Milan955 
Fragesteller
 17.05.2015, 10:13

Vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort! :-) :-)

Helmuthk  17.05.2015, 17:58

Leider wieder daneben! Warum Einkünfte aus selbständiger Arbeit?

Es wären entweder Einkünfte aus Kapitalvermögen bei einer typischen Stillen Gesellschaft oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei einer atypischen Stillen Gesellschaft bei einer Beteiligung an den Stillen Reserven des Unternehmens.

Und den Begriff "verdeckte Gewinnausschüttung" gibt es nur bei Kapitalgesellschaften.

Kannst Du nicht bitte versuchen, Fragen aus dem Steuerrecht nicht mehr zu beantworten?

Wenn du stiller Gesellschafter werden willst, müsste sich die Rechtsform von einem Einezlunternehmen in eine Personengesellschaft ändern ! Ein Einzelunternehmen ist mit dem Gewerbetreibenden identisch, also kann es nicht mehrere Gesellschafter (egal ob still oder aktiv) haben.

Ihr müsst euch also entscheiden, ob ihr die Rechtsform des Unternehmens ändert oder ihr beschränkt das Ganze auf ein Darlehen, dessen Tilgung zum Teil über den Umsatz reguliert wird.

Helmuthk  17.05.2015, 17:53

Typischer Stiller Gesellschafter = Darlehendgeber = keine Änderung der Rechtsform.

Atypischer Stiller Gesellschafter (Beteiligung an den Stillen Reserven des Unternehmens) = Gesellschafter = Personengesellschaft.

Geochelone  17.05.2015, 22:47
@Helmuthk

Ein Darlehensgeber ist doch kein Gesellschafter. Eine Gesellschaft muss immer aus mindestens Personen bestehen... Statt von einer stillen Gesellschaft, sollte man hier eher von einer stillen Beteiligung reden.

Hofi2015  18.05.2015, 23:06
@Helmuthk

Wie wäre es mit einer Unterbeteiligung