Umgang mit MwSt an Schweizer Kunden

2 Antworten

Du musst die nicht bezahlte MWSt von 19% an den Schweizer Kunden weitergeben. Alles andere ist Betrug.

Das Wichtigste ist hier doch wohl, ob Dein Kunde eine USt-ID-Nummer hat, wenn ja, darfst Du natürlich keine Mehrwertsteuer berechnen und musst dies zusätzlich auch per ZM melden... wer dann meint, er könnte die Mehrwertsteuer als Gewinn verbuchen, sollte sich echt Gedanken machen, ob er selbstständig ist...