Umbau von Ladenlokal in Garage = Nutzungsänderung?
Hallo zusammen,
ich besitze ein Wohnhaus in Thüringen, in dessen unterer Etage sich ein leerstehendes Ladenlokal befindet. Das Geschäft steht schon seit knapp 20 Jahren leer und ich habe den Plan, das Ladenlokal in eine Garage umzuwandeln. Eine Nebenstraße führt quasi direkt am Haus vorbei, ein Fußweg trennt das Ladenlokal von der Nebenstraße.. Ich würde die Schaufenster entfernen und an deren Stelle ein Garagentor installieren.
Muss ich dies beim Bauamt beantragen? Ich möchte ja auch dem Gewerberaum keinen Wohnraum machen, sondern nur eine Garage. Räumlich ist der Bereich vom Rest des Hauses durch eine Brandschutztür getrennt. Ich habe auch gehört, dass solche Umbauten genehmigungsfrei sind, wenn man den Charakter der Nutzung nicht ändert ( man könnte theoretisch ja auch mit Garagentor daran ein Ladenlokal betreiben - denke nicht, dass Schaufenster für eine Gewerbeeinheit Vorschrift sind... ? ).
Vielleicht kann mir ja jemand bei dem Problem helfen, würde mich sehr freuen.
P.S.: beim zuständigen Bauamt werde ich mich natürlich auch erkundigen, das macht sich mit ein paar Argumenten im Rücken aber besser ;)
Vielen Dank
4 Antworten
Das ist eine bauliche Veränderung, wahrscheinlich muss auch der Bürgersteig abgesenkt werden, da Du auch in die Garage fahren muss, also Antrag stellen.
Ist doch nicht schlimm, da beim Bauamt zu fragen. Am besten hingehen.
Meiner Meinung nach muss das nachher in die Flurkarte eingezeichnet
werden. Ist immer besser. Also beim Katasteramt fragen.
Da ist ein Antrag fällig Absenkung vom Bürgersteig Zustimmung zur Nutzungsänderung Zustimmung der Nachbarn evtl. Garagentore dürden nicht über Gehsteig schwenken Brandschutz Tür Wand Decke zu Wohnraum bei Vermietung anders als Eigennutzung
Hallo Peterpan, wie ging das Vorhaben bei euch aus? Denn wir haben einen ähnlichen Fall. Nur etwas "unkomplizierter" ... es soll aus einem alten Anbau (früher Geräteschuppen) eine Garage werden. Parkfläche ist aktuell sowieso schon direkt vor dem Schuppen.