Nutzungsänderung im Außenbereich
Guten Tag, Wir planen auf dem Grundstück meiner Eltern ein Haus zu bauen. Das Grundstück liegt im Außenbereich von luckau Brandenburg , es gibt ein Haupthaus, 2 Scheunen, diverse Stallungen, große Landwirtschaftsflächen: Garten- und Ackerland. Im Haupthaus wohnen meine Eltern und Großeltern. Und wir wohnen momentan noch in einer kleinen Wohnung , die für die neueFamilienplanung leider nicht genügt. So, nun zu dem Problem: das Bauamt sagt, es darf nicht gebaut werden, weil Außenbereich!!! Wir würden das Grundstück aber gern am Leben erhalten und die Flächen , wenn auch nur privat, nutzen. Meine Großeltern sind über 80 und schaffen es allein nicht, meine Eltern sind voll berufstätig und haben nicht genügend Zeit. Wir würden den 4 gern unter die Arme greifen , denn wenn meine Großeltern nicht mehr sind, können meine Eltern den Hof allein auch nicht mehr halten... Also gibt es nur zwei Möglichkeiten , entweder wir bauen dort und erhalten den Hof oder wir bauen woanders und in ein paar Jahren zerfällt der Hof und die alten Herrschaften müssen über kurz oder lang ins Heim, doch das wollen wir nicht!!!! Und jetzt bauen und in 30 Jahren nochmal ist schließlich auch Schafscheiße....Was können wir tun um doch noch eine Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung ( für eventuellen Scheunenumbau) zu bekommen? Gibt es noch Schlupflöcher oder Tips???? Schon mal danke im Voraus 😊😊😊😊
3 Antworten
Und was genau ist deine Frage? Wenn das (Landes-)Baugesetz auf den landwirtschaftlichen Flächen nur den Um- oder Neubau von Gebäuden vorsieht, die dem überwiegenden landwirtschaftlichen Erwerb dienen, "wohnst" du dort entweder in einer (neugebauten) Scheune, Viehstall, Landmaschinenhalle oder eben garnicht.
Inwieweit die Eltern und Großeltern ihren Besitz erhalten wollen, lebzeitig umziehen, häusliche Pflege beziehen oder rund um die Uhr betreut in einem guten Seniorenstift ihren Lebensabend beschliessen möchten, Äcker oder den ganzen Besitz an deiner/eurer unmaßgeblichen Erwartung vorbei verkaufen oder dich überhaupt als Erben bestimmen, kannst du ebensowenig erzwingen.
G imager761
Danke für die nichts sagende Antwort! Ich denke doch oder besser noch gesagt , ich weiss das jenes Grundstück über kurz oder lang in unseren Besitz übergehen wird. Es steht ja auch garnicht zur Debatte , wo meine Eltern / Großeltern verbleiben. Wenn du richtig gelesen hast, liebt das Problem nicht in meiner Familie sondern bei den Behörden. Und nur zu diesem Thema habe ich eine Antwort erbeten! Ich /wir benötigen keinerlei Spekulationen über unsere familiären Verhältnisse. Wenn jedoch unserer Seits einmal Interesse diesbezüglich auftauchen sollte, wenden wir uns gern wieder mit dem größten Vergnügen an Sie! 😊
Hallo, es gibt nur eine Chance, wenn es für Euch aus "pflegerischen" Gründen nötig ist, dass Ihr dort im Aussenbereich mitwohnt: Auch ein Grundstück im Außenbereich hat lt. Lageplan mind. 2 Bereiche = Flurstücke. Das Flurstück auf dem das Wohnhaus des landwirtschaftlichen Hofes steht hat eigentlich immer eine andere Flurstücksnummer als separate Ställe und weitere Landwirtschaftsflächen. Wenn noch Platz ist auf diesem Flurstück, also dort wo irgendeine Grenze nicht erreicht ist, darfst Du direkt anbauen an das vorhandene Wohnhaus. Lade doch hier einfach mal einen Lageplan als Anhang hoch und ich schaue mal kurz drauf und kann Dir einen Tip geben. Notfalls kann ich Dir auch Euren Anbau planen, ich bin Feld-Wald-Wiesen-Architektin seit anno... sitze allerdings in Ostfriesland
Was im Außenbereich gebaut werden darf steht im Baugesetzbuch im § 35 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 BauGB. Zu diesen Vorschriften gibt es umfangreiche Rechtsprechung, in der inzwischen alle denkbaren Fallkonstellationen geregelt sind. Bei "gf2 kann man Dir dies nicht erläutern.
Sowas geht - wenn überhaupt - nur, wenn man nachweisen kann, dass der ÜBERWIEGENDE TEIL des Erwerbes durch diese landwirtschaftliche Tätigkeit erbracht wird. Also einfach mal nur so ein Schaf kaufen und dann Landwirtschaft anmelden, ist nicht. Haben schon viele so probiert :-)
Da haben wir auch schon nachgesehen, leider heißt es immer wieder nur das gebaut werden darf wenn es einen landwirtschaftlichen Nutzen hat. Diesen würden wir ja nicht erbringen, klar nutzen wir die Flächen und Stallungen allerdings alles nur zum Eigenbedarf / Selbstversorger.... Aber trotzdem erstmal danke für die schnelle Antwort 😊