Übergabe Wohnung bei Auszug - Parkett schleifen?

2 Antworten

Er hat ein Anrecht darauf, den Zustand wieder zu bekommen, wie er beim Einzug gegeben war. Allerdings muss er gewisse normale Abnutzungen in Kauf nehmen. Kratzer im Parkett zählen dazu, aber nicht in jedem Ausmaß. Da stellt sich die Frage, wie deutlich diese zu sehen sind.

Es wäre denkbar, dass er versucht, auf Deine Kosten einen neuen Boden zu bekommen, obwohl der schon an anderen Stellen völlig verranzt ist. Das wäre nicht korrekt. Wir können ohne Detailbilder von dem Schaden und dem Rest des Bodens nichts konkretes sagen.

Wenn das Parkett beschädigt wurde ist das KEINE Schönheitsreparatur. Das wäre aber ein Mietsachschaden, der durch die private Haftpflicht gedeckt wäre. Dafür hätte er aber zeitnah gemeldet werden müssen. Damit kann man nicht bis zum Auszug warten.