Gültige Renovierungsklausel?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter zu zahlen.

Auf Grund dieses Satzes ist die gesamte Schönheitsreparaturklausel für die und zum Ende der Mietzeit unwirksam. Die Wohnung ist deshalb lediglich besenrein zurück zu geben.

Im Zweifel durch den Miterverein o.ä. prüfen lassen.

Allerdings spricht Vieles dafür, dass auch diese Art der kreativen Gestaltung von Mietverträgen einer juristischen Prüfung nicht genügt.

Clever gemacht war die Formulierung, wonach die Wohnung renoviert übergeben wurde, auch dass sie an den Vermieter zurück gegeben werden muss. Die Aussage: "Renoviert" zurück geben kommt nicht vor. Welchen Sinn das macht erfährst du später noch.

Die Änderungen des Mietrechts ist zwar ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz vor ungerechtfertigten Forderungen, doch sind Vereinbarungen zur Übernahme von Schönheitsreparaturen nicht grundsätzlich unzulässig.

So gibt es auch ein Urteil, in dem das Gericht festgestellt hat, dass Vereinbarungen wonach ein Bad, alle 3 Jahre, Wohnräume alls 5 Jahre und alle anderen Räume alle 7 Jahre renoviert werden sollen, keine Benachteiligung des Mieters darstellen.

Ich denke, dass sich dein Vermieter mit folgender Klausel jeglichen Anspruch auf Renovierung verspielt hat:

Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter zu zahlen.

Man muss sich das wirklich mehrmals durchlesen, um wirklich zu begreifen, wie absurd die Forderung ist. Für meine Begriffe bereits sittenwidrig. Oder ich habe irgendwas nicht verstanden.

So interpretiere ich die Vereinbarung des Vermieters.

  1. Der Vermieter legt feste Renovierungs-Intervalle fest. 3,5, und 7 Jahre!
  2. Wenn du nun 5 Jahre und 10 Monate dort wohnst, dann wäre, rein rechnerisch die nächste Wohnzimmer-Renovierung in 4 Jahren & 2 Monaten fällig - Richtig?
  3. Da die Renovierung jedoch nicht bei Auszug fällig ist, müsstest du also anteilig für 4 Jahre und 2 Monate die Kosten zahlen. In diesem Fall sind das 83 % der Renovierungskosten.
  4. Und damit nicht genug. Du ziehst ja auch aus, bevor die 7 Jahre-Renovierung für sonstige Räume fällig wird. Auch musst du dich anteilig beteiligen:
  5. Die Rechnung: 7 Jahre =84 Monate / Deine Mietzeit beträgt 5 Jahre = 48 Monate +2 = 50 Monate. Das macht eine zahlungspflichtige Beteiligung von 34 Monate oder 59,5 % Beteiligung der Kosten.

Und wohl bemerkt, für Zeiten, in denen du weder eine Gegenleistung erhältst, nicht einmal mehr in der Wohnung lebst.

Das ist völlig unzulässig und unseriös. Und wenn der Vermieter nun eine Auszugsrenovierung verlangt - und was anderes ist das hier nicht, dann war es das.

Jetzt komme ich zu dem was ich anfangs erwähnte. Der Vermieter darf keine Endrenovierung verlangen, ohne das andere Vereinbarungen berücksichtigt wurden.

Nach dem RechenModell des Vermieters, würdest ja auch immer zahlen müssen, egal wann du ausziehst. Mindestens 2 Renovierungen sind beim Auszug nicht fällig. Dafür gibts dann Rechnungen vom Vermieter.

Ausführlich Informationen findest du hier:

http://www.urteile-mietrecht.net/Renovieren-Wohnung.html

Wichtige Frage: Ich welchem Protokoll steht Unrenoviert und in welchem Zusammenhang?

twinzet 
Fragesteller
 29.08.2018, 15:55

Danke für die Ausführungen.

Unrenoviert steht im Übergabeprotokoll des Maklers

- „Die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit gehen zu Lasten des Mieters. Dies bedeutet in etwa: Für Art, Umfang und Fälligkeit der Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen folgende Zeitabstände: Küche / Bad ca. alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Diele ca. alle 5 Jahre, alle anderen Nebenräume ca. alle 7 Jahre.

Dieser Teil der Klausel ist rechtswirksam, da es sich hier nicht um starre Fristen handelt.

Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter zu zahlen.

Dieser Teil der Klausel ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Er müsste danach in jedem Fall die Kosten fürs Renovieren bezahlen, egal wie lange er dort gewohnt hat. Abgesehen kann hier nicht von einer Fälligkeit anhand der Fristen ausgegangen werden.

- „Die Wohnung wird dem Mieter in vor ca. 2 Jahren vollständig renoviertem Zustand übergeben

Damit ist die Wohnung nicht frisch renoviert übergeben worden und somit besteht m. E. auch keine Veranlassung die Wohnung zu streichen. Solltest du aber während deiner Mietdauer nicht einmal gestrichen haben, anhand des Zustandes wiederum das Streichen durchaus fällig sein. Die Wohnung sollte nicht in einem schlechteren Zustand zurückgegeben werde, als man sie erhalten hat.

twinzet 
Fragesteller
 13.08.2018, 15:19

Danke für die Antwort. Das Wohnzimmer streiche ich auf jeden Fall, mir ging es vorwiegend um die Fristen, die dort stehen und den Widerspruch bzgl. "vor 2 Jahren renoviert" im Mietvertrag und "unrenoviert" im Übergabeprotokoll.

Aber danke für die ausführliche und hilfreiche Antwort

Lotta1965  13.08.2018, 15:22
@twinzet

Wenn die Wohnung vor zwei Jahren renoviert wurde, handelt es sich bei Übergabe um eine unrenovierte Wohnung. Waren die Wände aber bei Einzug farblich gleichmäßig gestrichen und sind jetzt aber fleckig, sollte man sich überwinden und mal drüber pinseln, wenn man während der Mietzeit nicht einmal gestrichen hat. Vermeidet halt Stress.

twinzet 
Fragesteller
 13.08.2018, 15:24
@Lotta1965

So sehe ich das auch, das Wohnzimmer streiche ich selbstverständlich, gerade weil ich hier geraucht habe.

bwhoch2  13.08.2018, 17:04
@twinzet

Die Arbeit kannst Du Dir glatt sparen. Mit einfach mal streichen bringst Du den Geruch nicht weg, es sei denn Du benutzt die teure Isolierfarbe.

Bleiben die anderen Räume. Wenn Du als Raucher der Meinung bist, dass es damit getan und in Ordnung ist, dann bleibt immer noch das feine Näschen Deiner Vermieter und ggf. auch der Nachmieter.

Was ich meine: Es ist nahezu unmöglich, den Rauchgestank nur im Wohnzimmer festzuhalten. Flur und die anderen Räume werden auch stinken, nur riechst Du das wohl nicht mehr. Gleiches gilt für Türen, Fensterrahmen, Rollladengurte u. a.

Wenn man etwas renoviert übernimmt hat man es auch renoviert wieder zu übergeben. Dazu benötigt man eigentlich nichtmal eine Klausel sondern nur menschlichen Anstand.

Lotta1965  13.08.2018, 15:16

Die Wohnung wurde nicht renoviert übernommen.

- „Die Wohnung wird dem Mieter in vor ca. 2 Jahren vollständig renoviertem Zustand übergeben
twinzet 
Fragesteller
 13.08.2018, 15:27

Richtig, Anstand habe ich schon!!!

Die Antwort auf die Klausel im Vertrag hast du von Lotta schon bekommen. Was das Wohnzimmer und das Rauchen betrifft, solltest du aber damit rechnen, dass Streichen nicht ausreichen wird.

Es geht nämlich weniger um die Verfärbung der Wände durch den Rauch, sondern es geht um die Gerüche, welche in die Tapete hineinziehen und sich mir Farbe nicht überstreichen lassen. Man wird höchstwahrscheinlich auch nach dem Streichen riechen können, dass ein Raucher in der Wohnung gewohnt hat.

Und genau diese Problematik hat nichts mit einer Schönheitsrenovierung zu tun, sondern das gilt wie eine Beschädigung. Und für diese hast du aufzukommen, wie es ja auch bei anderen von dir verursachten Beschädigungen der Fall ist.

Es wäre daher zu überlegen, ob du das Wohnzimmer nicht direkt neu tapezierst. Denn das ist die einzige Möglichkeit, den Geruch zu entfernen. In extremen Fällen kann es sogar auch sein, dass die Wand vor dem Tapezieren vorbehandelt und grundiert werden muss. Du kannst das Thema natürlich auch mit dem Vermieter besprechen. Vielleicht sagt er, streichen reicht, dann soll dir das recht sein.

twinzet 
Fragesteller
 13.08.2018, 21:46

Ich denke schon, dass das Streichen mit einer "Nikotinfarbe" ausreichen sollte. Denn immerhin hat die Vormieterin auch in dieser Wohnung geraucht und ihm reichte ja bei meinem Einzug auch die Renovierung von vor 2 Jahren xD