Über 200 Stunden pro Monat zulässig?

4 Antworten

Nein!

Gemäß Arbeitszeitgesetz gilt folgendes bindend:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,
wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Siehe § 3 unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

es gibt für alles gesetze und regelungen , und es gibt vereinbarungen interner art .

oder man wechselt !

 inklusive Überstunden nicht mehr wie 48 Stunden in der Woche. 8 Stunde aber auch 10 Stunden am Tag in Außnahmefällen 12.  Nicht mehr wie 10 Überstunden die Woche. 

Das sind die Gesetzlichen Regelungen.