Gastronomie - Arbeitszeiten und Pausen

8 Antworten

Nach 6 Stunden steht Dir eine halbe Stunde Pause zu .... nach dem überschreiten von 9 Stunden 15 Minuten zusätzlich

das heißt insgesamt eine 3/4 Stunde

stinkertum  03.08.2014, 08:32

Minderjährige haben mehr.

das kommt auf dein Alter an, fällst du noch unter Jugendschutz, gelten andere Regelungen, als für über 18-jährige, in der Gastronomie wird das allerdings häufig nicht so genau genommen. Hier mal etwas zur Arbeitszeitenregelung, als Anhaltspunkt: http://www.guss-net.de/gruendergruppen/gastronomie/gesundheit-ist-nicht-alles/arbeitszeitregelung/

nivek938 
Fragesteller
 03.08.2014, 08:22

bin 16 :)

Daß das natürlich nicht in Ordnung ist, ist klar. Aber du solltest da mit deinem Ausbilder sprechen. Der muß dir entsprechende Pausen geben und die Arbeitszeit darf auch nicht überschritten werden. Aber warte einfach mal ab, vielleicht ist es eben nur die ersten Tage ein wenig durcheinander geraten.

So die Frage ist nun wie alt du bist.

Entweder kommt das Arbeitszeitgesetz oder wenn du jünger als 18 Jahre bist, das Jugendarbeitsschutzgesetz zur Anwendung.

Also ich fange mal an, falls du über 18Jahre bist

ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

also die 10h sind gerade noch so in Ordnung

ArbZG § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Also wenn du 8 oder 9h arbeitest stehen dir 30 Minuten Pause zu und wenn du 10h arbeitest 45Minuten Pause. Die Pausen müssen dabei mindestens 15 Minuten betragen. Das heißt Raucherpausen zählen nicht dazu.

So nun falls du unter 18Jahre bist, kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz zur Anwendung, da sieht die Sache schon ganz anders aus:

JArbSchg§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.

Das bedeutet, wenn du unter 18Jahren bist, darfst du gar nicht länger als 8,5 Stunden am Stück arbeiten.

JArbSchG § 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen

  1. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
  2. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

    Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
    (2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
    (3) Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird.
    (4) Absatz 3 gilt nicht für den Bergbau unter Tage.

bedeutet bei 8h 60Minuten Pause. Dabei zählen ebenfalls "Raucherpausen" nicht mit, wenn sie unter 15 Minuten betragen.

hier noch die Links:

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html

Hey, ich arbeite seit 2 Jahren im größten Hotel Niederbayerns und da habe ich auf 10 Stunden Arbeit 1 Stunde Pause. Feste Pausen hast du nie! Nur wenn du dafür Zeit hast und dich momentan keiner braucht (Commi oder so) darfst du Pause machen. Aber auch nur dann wenn du nachfrägst erst. Raucherpausen zählen weiterhin als Pause! Lg andy

cat64k  03.08.2014, 08:49

auch wenn du das so mitmachst, Gesetzlich gesehen zählen Raucherpausen nicht mit und es müssen die Pausenzeiten vorher festgelegt sein. Pausen müssen in Abschnitte von mindestens 15minuten eingeteilt werden.

andicopterr  03.08.2014, 13:19
@cat64k

Arbeite du mal in der Gastronomie und erzähl mir dann ob du dir die Pausen vorher einteilen konntest.

magni64  04.08.2014, 21:03
@cat64k

cat64k, sicher gibt es Gesetze. Aber im Gastgewerbe gibt es zudem:

Schlechte Bezahlung, Originelle Arbeitszeiten, Schwierige Gäste, Stress ohne Ende - und das ist nur zu machen, wenn man mit Begeisterung und Herzblut dabei ist.

Ganz ehrlich: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten ist nicht ohne Grund bei so vielen im Gastgewerbe trotzdem so klein.