U25 Arbeitsamt sagt Eltern sind Unterhaltspflichtig: Was steht mir an Geld zu?
Ich bin 22 Jahre alt und wohne momentan noch bei meinen Eltern, allerdings ist das Verhältnis nicht das beste. Ständig gibt es Streit.
Ich bin seit 2013 Ausbildungssuchend und habe um die 300 Bewerbungen im Jahr geschrieben. 2014 hatte ich eine befristete Anstellung für 4 Monate und habe 2015 als Aushilfe bzw Stundenkraft gearbeitet.
Das Arbeitsamt zahlt mir nichts, da das Arbeitsamt sagt meine Eltern sind bis zu meinem 25 Lebensjahr Unterhaltspflichtig. Ich muss um jeden Cent betteln und mich für alles rechtfertigen.
Ich habe bald wieder eine feste Stelle bis dahin, bin ich allerdings noch auf meine Eltern angewiesen.
Von meinem Freund habe ich nun gehört, dass mir monatlich eine gewisse Summe von meinen Eltern zusteht. Er hat es auf 500€ gerechnet. Ist da was dran? Wenn ja, wie viel ist es wirklich.
Liebe Grüße
6 Antworten
Erstens: Grundsätzlich bist Du verpflichtet, irgendeinen Job anzunehmen, da Du weder zur Schule gehst noch eine Ausbildung machst. Wenn Du dennoch keinem Job nachgehst, hast Du grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch - es sei denn, du konntest nachweislich trotz aller Anstrengungen überhaupt keinen Job finden (auch einen Teilzeitjob). Das dürfte schwer werden.
Zweitens: Wenn man Die wirklich nicht vorwerfen kann, dass Du derzeit gar keinen Job hast (wie gesagt nicht mal einen Teilzeitjob), dann richtet sich Dein Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Unterhalts hängt dann ab vom Nettoeinkommen deiner beiden Eltern und geht von 516,- Euro bis maximal 826,- Euro.
Drittens: Da Deine Eltern für einen Teil Deines Lebensunterhalts aufkommen - Wohnung, evtl. auch Lebensmittel usw. -, können sie im Gegenzug von Dir ein "Kostgeld" verlangen. ich nehme mal an, dass derzeit kein Kindergeld für Dich gezahlt wird. Deine Eltern müssen Dir aber ein angemessenes Taschengeld übrig lassen.
Wenn Kindergeld gezahlt wird, ist die Rechnung wie folgt. Wenn Du z.B. nach der Tabelle einen Unterhaltsanspruch von 568,- Euro hast und Deine Eltern von Dir 400,- Euro Kostgeld verlangen, so müssen sie dir noch 168,- Euro auszahlen. Das Kindergeld behalten sie.
Barunterhalt müssen sie nicht gewähren. DEINE Eltern bieten dir Kost und logie. Das damit auch getan ist. Du kannst nicht noch geld verlangen. Deine Eltern zahlen auch Miete und essen usw. Wenn du mal auszieht was du nur kannst wenn du nen festen Job hast, kann du später in Ausbildung noch Unterhalt verlangen. Wenn deinen Eltern 1300 euro verbleiben. DENN ab 22 Gibt ein erhöhten Selbstbehalt.
Dein Problem besteht darin, dass du mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildest. Einen Unterstützungsantrag könnt ihr also nur gemeinsam stellen.
Du selbst hättest einen Anspruch auf AlG 2 in Höhe von 323 € plus 1/3 der tatsächlichen Warmmiete, die deine Eltern zahlen. Vorausgesetzt, du bist das einzige Kind.
Um diesen Anspruch zu realisieren, musst du aber das Einkommen deiner Eltern nachweisen. Wenn deine Eltern sich da quer stellen, liegt das nicht am JobCenter sondern deine Eltern müssen sich bewegen, oder dich selbst mit diesen 323 € unterstützen.
Das Arbeitsamt sagt eben, dass meine Eltern zu gut verdienen und ich keinen anspruch auf alg habe.
Woher soll denn das JobCenter wissen, was deine Eltern verdienen? Hast du bereits einen Antrag mit den Verdienstbescheinigungen gestellt?
Wenn sie tatsächlich so gut verdienen, müssen sie dich eben unterstützen. Das tun sie durch Gewährung von Kost und Logis.
Dann musst du eben im Supermarkt regale befüllen um etwas Taschengeld zu haben.
Der Unterhalt orientiert sich an der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" und steigt mit dem Alter, schon bei 18 jährigen sind es ca. 500 Euro, ob er danach nochmal steigt weiß ich nicht. Allerdings haben die Eltern gesetzlich einen Selbstbehalt von 1100 Euro im Monat, wenn sie also beispielsweise nur 1400 Euro verdienen, müssen sie auch nur 300 Euro Unterhalt bezahlen, da sie ansonsten unter den Selbstbehalt kommen würden.
Deine Eltern sind nicht zum Barunterhalt verpflichtet, wie kommst du darauf?
Deine Eltern bieten dir ja Unterkunft und Verpflegung.
Eine Bekannte meines Freundes hat den Unterhalt von ihren Eltern eingeklagt. Und ja: sie hat bei Ihnen gewohnt.
Das stimmt nicht. Bargeld braucht nicht gezahlt zu werden.
Sie musste sicherlich davon dann ihn Mietteil , Strom , Wasser ,Internet usw bezahlen. Eventuell auch Essen. Da bleibt nix übrig. Eltern leben auch nicht um sonst, es kostet nun mal alles Geld. Und nochmal Eltern finanzieren das Leben des jungen Erwachsenen. Der ja auf eigenen Füßen stehen sollte. Anstrengungen zeigen wegen Job . Das klappt es auch mit der Familie.
Erstens: ich bin bei sämtlichen Zeitarbeitsfirmen gemeldet, die haben aber immer nur Jobs die nach 1-2 Tagen vorbei sind. Ich kann definitiv nachweisen, dass ich trotz Bemühungen momentan nichts habe.
Drittens: doch, meine Eltern bekommen Kindergeld für mich.