Trotz laufender Ratenzahlung fordert Gläubiger eine Einmalzahlung?

5 Antworten

Du zahlst regelmässig und pünktlich, zeigst also deinen guten Willen. Warum der Gläubiger jetzt eine Einmalzahlung verlangt, weiß ich nicht, aber ich rate dir, sei ehrlich und besprich die Angelegenheit mit dem Gerichtsvollzieher. Es kann doch nicht angehen, dass du diesen Betrag nicht aufbringen kannst und deshalb in einen Kreislauf gerätst, aus dem du dich eben befreist , auch wenn es lange dauert! Das muss der Gläubiger doch einsehen! Was nützt es ihm , wenn du gar nicht mehr zahlen kannst, er ist doch besser dran mit regelmässigen kleineren Beträgen als mit keinen! Bleib ruhig und bitte um ein Gespräch!

Fraglich ist, welche Ratenzahlung du vereinbart hast. Mit dem Gerichtsvollzieher kann man grundsätzlich nur über 6 Monate Raten vereinbaren. Alle länger andauernden Ratenzahlungen müssen dem dem Gläubiger abgestimmt werden. Ein Recht auf eine Ratenzahlung hat man jedoch nicht!

karolma 
Fragesteller
 28.10.2012, 19:57

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karolma 
Fragesteller
 28.10.2012, 19:57

hallo, die ratenzahlungsvereinbarung wurde mit dem gerichtsvollzieher getroffen-bzw hat sich dieser erstmal darauf eingelassen-nachdem er mich damals besucht hatte. daraufhin bekam ich noch einmal post das sich der gläubiger nach einer einmalzahlung (die ich auch geleistet hatte) auf die ratenzahlung in höhe von xx einlasse solang ich diese raten auch regelmäßig zahle (ist seit 1,5 jahren absolut der fall). doch jetzt kommt dieser halt mit der der aufforderung auf mich zu nochmals eine zahlung in höhe von xxx zu leisten da dem gläubiger die laufzeit sonst zu lang wird. deswegen meine ich ja das die länge der laufzeit doch im vorfeld bewusst gewesen sein muss...

Hallo. Ausgangspunkt ist der Vertrag.Du zahlst deine Raten pünktlich.Eine Einmalzahlung wird im Vertrag festgehalten und muß regulär am Anfang gezahlt werden.Wird jetzt eine Einmalzahlung verlangt,was in deinem Fall zu veränderten Lebensumständen führt,hast du folgende Möglichkeit.Du kannst dir bei der Bank das Girikonto in ein P Konto umwandeln lassen.Um eine Pfändung zu verhindern,da diese Einmalzahlung nicht regulär ist,zum Anwalt gehen und den Titel entziehen da hier ein Missbrauch des Titels vorliegt.So kann der Gläubiger auch nicht mehr Pfänden.Ob der Gläubiger einen Mehrfachtitel bekommt um doch noch zu pfänden dürfte wohl nicht zum tragen kommen. Gruß Ralf

karolma 
Fragesteller
 28.10.2012, 11:34

hallo vielen dank für die schnelle antwort, eine kontopfändung ist bei mir auszuschließen weil ich keines habe..mein gehalt geht auf ein konto über das ich nur verfüge..ich möchte verhindern das ich eine gehaltspfändung bekomme..möchte auch keinen anwalt einschalten da dieser ja wieder geld kostet..ich möchte nur meine schulden in dem vereinbarten rahmen tilgen..aber wenn es doch noch zum schlimmsten kommt werde ich auf jeden fall versuchen mit dem stichwort "missbrauch des titels" versuchen weiter zu kommen.. vielen dank..

user1481  28.10.2012, 11:43
@karolma

Geh zum Amtsgericht und hol dir ein Formular worin du einen Beratungshilfeschein beantragen kannst.Ordnungsgemäß ausfüllen und abgeben.Das Gericht entscheidet dann ob du einen Beratungshilfeschein bekommst.Kostet dich 10€ beim Anwalt.Prozesskosten,wenn überhaupt,mußt du bezahlen.Aber da gibt es noch die Prozesskostenhilfe.Das macht dann der Anwalt. Gruß Ralf

karolma 
Fragesteller
 28.10.2012, 12:08
@user1481

daran habe ich garnicht mehr gedacht..danke..werde ich nächste woche gleich mal erledigen..hab eben noch ein wenig google gefüttert mit dem missbrauch des titels und denke das ich da doch recht gute chancen haben könnte. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch .vielen lieben dank.. gruß karsten

karolma 
Fragesteller
 28.10.2012, 12:12
@karolma

wobei ich mich frage warum der gv nicht von einem rechtsmissbrauch ausgeht und dieses gleich zur anzeige von amtswegen bringt sondern einfach "blind" seiner arbeit nachgeht und fordert..

user1481  28.10.2012, 12:26
@karolma

Der GV ist für das Geld eintreiben verantwortlich.Das andere da muß sich der Schuldner drum kümmern.Es wird bei der Vergabe des Titels auch nicht geprüft ob das korrekt ist. Gruß Ralf

Es kommt darauf an, welchen Inhalt die Ratenzahlungsvereinbarung hat. Mit dem Gerichtsvollzieher kann in der Regel nur eine Ratenzahlung über 6 Monate vereinbart werden (§§ 806b, 900 ZPO).

Mit wem wurde was genau vereinbart?

ich würde dem gerichtsvollzieher offen meine lage schildern. der wird dann wohl dem gläubiger anzeigen, dass es nicht möglich ist. du bist ja zahlungswillig und das wird er, denke ich, auch würdigen. ;)