Trotz fristloser Kündigung vom Arbeitgeber Krankengeld bei Erkrankung möglich?
Ich habe vor ein paar Tagen von meinem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erhalten. Natürlich habe ich dagegen schon Klage eingereicht, da die Gründe hierfür völlig lächerlich sind. Ausserdem bin ich seit Ende August krank geschrieben - wurde von meinem Chef gemobbt, bis ich es irgendwann nervlich nicht mehr aushielt und mein Arzt mich krankschrieb. Als ich mich nun arbeitslos melden wollte, teilte man mir beim Arbeitsamt mit, dass ich noch kein Arbeitslosengeld beantragen könnte, da ich wegen meiner Arbeitsunfähigkeit momentan noch nicht vermittelbar sei und ich erst bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen soll. Bei der Krankenkasse wurde mir aber gesagt, dass ich ja gar nicht mehr versichert sei, da mein Arbeitsverhältnis ja nicht mehr bestehe. Ich bin jetzt ziemlich verwirrt und weiß gar nicht mehr, was ich machen soll. War jemand von Euch schon in einer ähnlichen Situation? Danke schon mal für Eure Antworten.
6 Antworten
deshalb ist es doch das beste zum anwalt zu gehen. denn wenn er gemobbt wurde und deswegen in behandlung is, finde ich hätte man ihn net einfach kündigen dürfen.
Ja, die einzige Möglichkeit ist eine Gesundschreibung!! Dann kannst du dich arbeitslos melden und bekommst die entsprechende Leistung!!! Dann kannst du abwarten bis deine Klage zur Verhandlung kommt, was sehr, sehr lange dauern wird.
Ich würde mich von meinem Arzt gesund schreiben lassen und dann arbeitslos melden.Dann bist Du auch wieder krankenversichert. sonst mußt Du dich selbst versichern. Wie es heute ist weis ich nicht, aber normalerweise ist man bei der Krankenkasse noch einen Monat nachversichert.
Geh zum Anwalt ..den solange du krank bist und auch die nachweise hast, darf man dir nicht kündigen.
Das ist ein Irrtum! Krankheit schützt nicht vor Kündigung!
fristgerecht grundsätzlich schon und je nach Begründung ggf. auch fristlos...
wenn du gekündigt worden bist und danach krank geschrieben bist dann bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.