2 verschiedene Krankheiten länger als 6 Wochen (kein Unterbrechung des KS) Krankengeld/Lohnfortzahlung möglich?
Einer Freundin ist mit der 1. Krankheit 5 Wochen krankgeschrieben, der Krankenschein endet an einem Freitag. Am Wochenende ist keine Arbeitszeit. Eine neue (hat nichts mit der alten
zu tun) längere Krankheit wird am darauffolgenden Montag durch einen anderen Arzt festgestellt. Besteht nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit noch Anspruch
auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, oder tritt da schon das Krankengeld ein? Habe schon eine Menge im Internet gefunden nur leider nichts zu diesem Fall....
6 Antworten
Die Antworten sind alle richtig. Ich möchte mich deshalb nicht mit einer Antwort anschließen. Ich glaube nicht an Zufälle und denke deshalb, dass hier zu Lasten von Kollegen/innen und dem Arbeitgeber getrickst wird und da mache ich nicht mit. Wenn ja, ziemlich übel, wenn nein, solltest du dein Geld bekommen.
finde einen teilder antworten unverschämt , wir hatten vor einen jahr das gleiche problem, mein mann war 6 wochen krank ,er hatte eine blutvergiftung mit üblen folgen . montags als er wieder zur arbeit sollte , hatte er irre schmerzen ,ab zum arzt dann bekam ich einen anruf von der sprechstundenhilfe , das mnein mann mit dem krankenwagen ins krankenhaus gebracht wurde .nierensteine . dann war er auf dem tag genau wieder 6 wochen krank .der arbeitgeber hat die vollen 12 wochen bezahlt. ich bitte euch schreibt nicht einfach " das stinkt zum himmel " ihr wisst nie was wirklich los ist , lasst lieber eure finger von der tastatur , bevor ihr andere weh tut.
Das Hinzutreten einer neuen Erkrankung führt normalerweise nicht zum Beginn einer neuen 6-Wochenfrist. Aber: Da die alte Krankheit am Freitag beendet war und die neue erst am Montag begonnen ist, gibt es den Beginn einer neuen 6-Wochenfrist. Allerdings wird der AG ggf. den MDK einschalten, was man ihm nicht verdenken kann...
Die 6-Wochen-Frist gilt für 1 Krankheitsart. Wenn eine 2. Krankheitsart anschließt, beginnt die 6-Wochen-Frist wieder von vorne.
Da es eine andere Krankheit ist, muss der Arbeitgeber wieder zahlen.
So einen Arbeitnehmer würde ich sofort zum Vertrauensarzt schicken, denn das stinkt zum Himmel.