Trennungsunterhalt / Betreuung durch Vater / kann Frau aufhören zu arbeiten

5 Antworten

Wenn sie jetzt einfach die Arbeit aufgibt, obwohl die Betreuung des Kindes gesichert ist, verwirkt sie den Betreuungsunterhalt. Die Frage wäre ja, ob du überhaupt in der Lage bist zu zahlen.

Da du in Rente bist, wirst du kaum Unterhalt für dein Kind plus den Trennungsunterhalt für deine Frau zahlen können. Du hast einen Selbstbehalt (schau mal nach der Düsseldorfer Tabelle). Als Rentner hast du nicht so viel. Deine Frau wird kaum kündigen können, wovon soll sie denn dann leben? Sie muss für sich selbst sorgen, da hat sie keine Wahl.

Lasse dich bitte anwaltlich beraten.

Zunächst vielen dank für die hilfreichen Infos.  Nach Änderung der Steuerklasse habe ich wohl eine nettorente von etwa 1515 euro. 

Vielleicht bekomme ich ja noch eine Möglichkeit einen kleinen job anzunehmen. Ist aber gar nicht so einfach. Darf nur 160 euro verdienen und bin schwerbehindert.

Meine Frau wird mit etwa 600-800 euro rechnen können.  

Ist nicht viel aber es wird für us drei reichen müssen.  

Und die kleine könnte ende sommer in den Kindergarten.  Aber auch das ist nicht günstig.  Vielleicht bekommt man dafür einen kleinen Zuschuss. 

Leider schreibst du gar nichts ueber die Hoehe deiner Rente oder den Verdienst deiner Frau. Das waere hilfreich fuer die Sachlage.

Wenn wir davon ausgehen wuerden, dass ihr das Kind ungefaehr haelftig 50/50 betreut, dann steht keinem Kindesunterhalt zu. Waere die Betreuung nicht haelftig, dann steht dem Hauptbetreuer nach derzeitigem Recht der volle Kindesunterhalt zu. Neuregelungen stehen da immer noch aus.

Deine Frau kann nicht einfach kuendigen, wohl aber ihre Stunden reduzieren. Durch eine Kuendigung wuerde sie eine Beduerftigkeit ja herbeifuehren und selbst wenn du nicht als Betreuung zur Verfuegung stehen wuerdest, das Kind ist 2 Jahre und hat Anrecht auf einen Kindergartenplatz. Da muesste sie zumindest alles versuchen, das ohne Kuendigung zu regeln.

Dass sie in den letzten Monaten deutlich mehr als die Vertragsstunden gearbeitet hat, kannst du per Gehaltsnachweis arbeiten. Sie muss daher schon gute Gruende nennen koennen, warum das nun nicht mehr moeglich sein sollte in Zukunft.

Trennungsunterhalt steht ihr schon zu, wenn sie deutlich weniger verdient als deine Rente, da muesste man die Zahlen kennen, deine Rente muesste auch entsprechend sein. Den Trennungsunterhalt gibt es in der Regel auch kaum mehr laenger als ein Jahr.

Die Einzelheiten muesste dann bei Bedarf natuerlich ein Anwalt regeln.

Es ist nicht generell so, dass im Trennungsjahr der Mann an die Frau Trennungsunterhalt zahlen muss, sondern der Ehepartner mit dem höheren Einkommen an den mit dem geringen Einkommen - vorausgesetzt, das Einkommen des Besserverdienenden liegt über seinem "Selbstbehalt".


Zwar hätte die Frau im Trennungsfall bis zum dritten Geburtstag des Kindes ggf. Anspruch auf "Betreuungsunterhalt" für sich selbst, aber nur, wenn sie das Kind allein betreuen würde. (Würde sie jetzt eine "Bedürftigkeit" herbeiführen, obwohl Du weiterhin das Kind betreuen könntest, so würde Ihr Anspruch möglicherweise verwirken.)

  • Dann aber hätte der Unterhalt für das Kind Vorrang vor ihrem eigenen Anspruch: Ihr müsste dann also nur Betreuungsunterhalt gezahlt werden, wenn Dir nach Abzug des Kindesunterhaltes noch mehr als der Selbstbehalt gegenüber der Frau (derzeit 1200 Euro) zur Verfügung stünde...

Im Trennungsfall müsste also zuerst einmal der Unterhaltsanspruch des Kindes abgesichert werden.

  • Der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut/ bei dem das Kind lebt, kann vom anderen Elternteil Kindesunterhalt einfordern. Ihm muss von seinem eigenen Einkommen aber zumindest der Selbstbehalt verbleiben (Erwerbstätig 1080 Euro, nicht erwerbstätig 880 Euro).
  • Das Kindergeld, welches beiden Eltern zusteht, wird an den betreuenden Elternteil ausgezahlt und dem unterhaltspflichtigen Elternteil zur Hälfte auf die Unterhaltshöhe angerechnet. 
  • Erbringen beide Eltern sowohl Betreuung als auch Barunterhalt für das Kind ("Wechselmodell"), so müssen sie sich das Kindergeld "teilen"...