Todesfall Ehemann getrennt lebend

7 Antworten

Wenn sie noch mit ihm verheiratet ist, muss sie sich um alles kümmern. Wenn sie das aus finanziellen Gründen nicht kann, muss sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung wenden.

Schon, aber wenn sie noch verheiratet sind, hat sie ja auch Anspruch auf das Erbe und die Witwenrente, ist also nicht mehr mittellos.

Cariana 
Fragesteller
 22.08.2014, 11:06

Der Ehemann war arbeitslos und ohne jegiches Vermögen, da sind wohl eher Schulden zu erwarten.

Brombaerin  22.08.2014, 11:10
@Cariana

Er wird ja hoffentlich irgendwann mal gearbeitet und eingezahlt haben. Das Erbe kann sie ja auch ausschlagen, Rente gehört nicht dazu. Sie ist aber als Lebenspartnerin in der Pflicht; wie es bei Getrenntlebenden ist, kann ich dir leider nicht sagen. Hier ein Wikiartikel über die Bestattungspflicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

Wenn sie mittellos ist und von ihm auch nix zu erwarten ist (Schulden, etc.) und man sich möglicherweise sogar nicht freundschaftlich verbunden war, würde ich an ihrer Stelle die Möglichkeit prüfen, ob man ihn einem gerichtsmedizinischen Lehrstuhl an der Universität für Forschungszwecke spenden kann. Dann entstehen keine Beerdigungskosten.

Wenn seine Familie (Eltern, Geschwister, sonstwer) da protestieren, sollen die halt die Beerdigung organisieren und zahlen.

So lange sie nicht geschieden ist, ist sie seine Ehefrau und muss sich um alles kümmern. Es sei den, die Familie reisst sich darum. Sie hat als Ehefrau auch noch Anspruch auf die Hälfte seines Erbteils, es sei denn, es wurde schon eine notarieller Scheidungsfolgenvereinbarung gemacht.

Sollte er verschuldet sein, wäre es gut, das Erbe auszuschlagen, sonst hat sie seine Schulden am Hals. Auch um die Beerdigung muss sie sich kümmern, solange sie nicht gegenteiliges unterschrieben hat. Es wird von seinem Vermögen bezahlt.

HM, das sie als Ehefrau evtl noch automatisch Erbin ist, sollte sie sich kundig machen, da sie es evtl innerhalb von 6 Wochen ausschlagen muss, denn sollte keine Geld da sein und das Amt zunächst für die Beerdigungskosten einspringen, so holt es sich diese bei den Erben wieder ! Von anderen Schulden ganz zu schweigen, die man ja auch erben kann!