Welche Steuerklasse bei getrennt lebende?

3 Antworten

Im Jahr der Trennung bleibt es bei der 4/4, bzw. wenn man 3/5 hat, kann man auf 4/4 wechseln.

Im Jahr nach der Trennung gibt es die Steuerklasse 1, falls du mit den Kindern alleine lebst ohne weitere erwachsene Person im Haushalt und die Kinder alle minderjährig sind oder du für sie Kindergeld erhälst, kannst du die Steuerklasse 2 erhalten. 

Im Trennungsjahr behälst Du Deine bisherige Steuerklasse, wahrscheinlich V ?

Müsste aber auch auf Deiner Gehaltsabrechnung stehen. Nach dem Trennungsjahr wirst Du dann voraussichtlich in die Steuerklasse II eingestuft


Das müsste zumindest auf der letzten Steuererklärung/Steuerbescheid stehen. Wenn du da nicht drankommst, darfst du auch beim Finanzamt fragen.