Tipps Jobwechsel nach langer Krankheit

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei 50 % Brhindrerung hast du erstmal ein besonderen kündiegungsschutz und um dich wegen der behinderung zu kündiegen muß dein arbeitgeber erstmal die erlaubnis dafür bekommen .Eine Umaschulung wegen Berufsunfähiegkeit muß dir bewilligt werdenSollte deine erkrankung dur den beruf kommen wird bermutlich die rentenstelle für die umschulung zuständieg sein wen es andes ist muß das jobcenter bzw arbeitsamt einspringe.Ich bin immer wieder auf ältere Menschen in einer umschulung getrofen. Wen du die umschulung über das arbeitsamt machst wirst du dort erstmal einen bildungschein bekommen und dan must du dir einen Bildungsträger suchen der Deine job umschult aber du wirst höchstens alg 1 oder 2 bekommen zb über kursnet des arbeisamt kanst du einiege finden oder über den begriff umschuung. Es gibt auch die möglichkeit der einzelumschulung und diese macht man bei einer normalen firma und wen man sie übereden kan zu bezahlen bekommt man ausbildungsvergütung ca 18 monate aus dem ersten lehrjahr plus unterhalsged und fahrtkosten vom amt wen sich nichts geändert hat nachtei man ist einer der ältesten in der normalen berufschuhle und fängt dort im 2 berufschuljahr an.Aber du must aufpassen das man dir keine standartjob für behinderte versucht anzudrehen der keine zukunft hat.Du solltest dich im vorfeld beim arbeitsamt informieren da es zb do bis 18 auf hat oder hatte Dein Alter ist kein Problem du _Mußt erstmal wissen in welchen jobs du umschulen kanst und ob deine einschränkungen berufsrelevant sind. zb ein bildungsträger ist in essen tüv nor aber dieser gibt es auch in abndere städte. Was du aber unbeding dem amt vorlegen solltest ist der b ausweis bzw den bescheid vom vorsorgeamt. Und du solltest auf jedenfall nach einen behinderten berater fragen da diese mehr infotmation und möglichkeiten haben.Das problem ist oft blos das amt selber wen sie es nicht wollen aber in deinem fall müßen sie den ein job den man nicht ausüben kan aus gesundheitlichen gründen reicht alleine schon für eine umschulung.Außerdem gibt es auch bildungsträger die sich auf menschen mit behinderung eingestellt haben zb bfw oberhausen.

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen, die bisherige Arbeit nicht mehr bewältigen kannst, ist für dich die Rentenversicherung für eine Umschulung zuständig. In der Zeit erhältst du auch Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

Diese bietet Berufsfindungsmaßnahmen an, um zu testen, welche Tätigkeit du noch ausüben kannst. Dafür unterhält der Rentenversicherer Einrichtungen mit stationärem Aufenthalt. Danach werden dir dann Umschulungsempfehlungen gegeben.

Ich glaube da gibt es kein may. Alter ;)

Auf dieser Seite sieht man ganz gut, wann man "berechtigt" ist eine Umschulung machen zu können und wie der Ablauf ist bezüglich Finanzierung etc: http://www.gpb-berlin.de/Umschulung-in-Berlin.28.0.html

LG und viel Erfolg

Natimuc 
Fragesteller
 20.10.2014, 15:23

Dankeschööön

Eine Bekannte macht gerade eine Umschulung - mit 50. Geht also. Erkundige dich beim Arbeitsamt, bei der Sozialversicherung usw.. beratungsstellen gibt es genug.

Natimuc 
Fragesteller
 13.10.2014, 13:03

Ich habe sehr lange Selbständig gearbeitet und erst seit 2012 angestellt, fraglich ob die Rentenversicherung zahlt, da muss ich wohl noch weiter forschen.

Wende dich an die Agentur für Arbeit.