2 Jahre Umschulung nicht zur Prüfung zugelassen bei 32,5 Stunden die Woche ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
zurzeit gibt es ein Problem bei meiner Umschulung.
3 Wochen nach Ausbildungsbeginn hat die Ärztekammer nun herausgefunden das ich nicht zur Prüfung zugelassen werde da ich nur 32,5 Stunden die Woche arbeite.
Laut Ärztekammer müssen bei einem Umschüler mindestens 38,5 Stunden die Woche geleistet werden, damit man zur Prüfung zugelassen wird.
Problem ist, das die Praxis nicht einfach die Öffnungszeiten ändern kann und auch nicht möchte.
Die Umschulung wird von der Agentur für Arbeit bezahlt und die sagen auch das es keine andere Chance gibt das zu ändern oder die Ausbildungsdauer sonst auf 3 Jahre zu verlängern.
Bei 3 Jahren Ausbildung ist es von der Ärztekammer in Ordnung, dann werde ich auch zur Prüfung zugelassen aber bei 2 Jahren mit nur 32,5 Stunden die Woche eben nicht.
Gibt es dort rechtliche Schritte die man angehen kann ?
Die Ärztekammer hat es ja selber verbockt, die haben es ja erst 3 Wochen nach Ausbildungsbeginn herausgefunden bzw herausgelesen das ich nur 32,5 Stunden arbeite.
Meine Chefin hat sogar angeboten das sie sonst das dritte Lehrjahr selber übernimmt ( spricht die Ausbildungskosten , Vergütung usw ) aber selbst das ist laut Agentur für Arbeit nicht möglich.
3 Antworten
Hallo, nimm Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kennt sich damit aus und kann Dir weiterhelfen. Solltest Du keine Rechtsschutz haben, kannst Du Dir am Amtsgericht einen Berechtigungsschein holen, lieben Gruß
Hier wirst du wenig Glück haben, weil jeder Fall ist anders. Besser ist wenn Du dich beraten läßt dann hast Du ganz genaue Info, lieben Gruß
Du brauchst entweder deine Gewerkschaft oder einen Anwalt .Aber es gibt auch berufe wo man nur zb 37,5 stunden in der Woche arbeite und da ist es dann kein Problem in der Umschulung!Vielteich geht das auch anders wen du zb die fehlenden stunden wo anders machen könntest!
Die ausbildungs--- bzw Umschulung bedingunegn kannst du nicht ändern!
Aber du kannst versuchen das beim Amt so einzuklagen da die auch geschlampt haben!Und die Vorschriften hätten die auch wissen müssen!Es gibt ja auch berufe wo man 3 Jahre umschulen muss!
Ob und was möglich ist kann dir nur der Anwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft sagen!
dann such dir eine andere praxis.
Hallo, vorab vielen Dank für die schnelle Antwort.
Rechtsschutz ist vorhanden und das wäre auch der letzte Schritt den ich aber ungern durchgreifen möchte und möchte vorab nachfragen ob sich jemand damit auskennt.