Der Thermostat ist kaputt, muss der Vermieter die Reparatur bezahlen?

6 Antworten

Muss der Hausverwalter/ Vermieter dafür sorgen, dass dieser Regler funktioniert?

Die Instandhaltungspflicht obliegt nach § 535 BGB dem Vermieter. Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass der Handwerker dies an den Vermieter meldet. Hier bist Du in der Pflicht.

Du solltest aber damit rechnen, dass der Vermieter dir eine Rechnung über die Reparatur weiterbelastet und Du die Kosten übernehmen muss. Ich gehe jede Wette ein, dass Ihr eine entsprechende Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag stehen habt.

proximal 
Fragesteller
 04.11.2015, 15:54

Wir wohnen erst seit Mai in dieser Wohnung und das Thermostat ist scheinbar schon länger kaputt. Wieso sollten wir das dann bezahlen... Ich hatte bei Einzug auch schon die Gastherme warten lassen (was unsere Pflicht ist laut Mietvertrag) und habe dafür auch schon 90 Euro bezahlt. Man kann dem Mieter ja nicht alles was so anfällt zahlen lassen. Die Heizperiode beginnt jetzt und ich kann das Teil nicht nutzen. Wir werden den Verwalter mal anrufen und hören was er sagt und ob dann bald mal ein Elektriker kommt..

Wenn es eine rechtswirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt, wäre die Reparatur bis zur Höhe des vereinbarten Betrages für Einzelrep. vom Mieter zu tragen. Wird das TV jedoch erneuert /ausgewechselt, wäre das keine Reparatur sondern die Wiederherstellung des vertragsgerechten Zustandes und die Kosten demgemäß vom Vermieter zu tragen.

Sowohl die Gastherme als auch der Thermostatregler sind Sondereigentum. Das hat den Verwalter nicht zu interessieren. Die Kosten für die Reparatur der Gastherme hat nur alleine der Vermieter zu bezahlen. Da die Kosten wohl über einer evt. Kleinreparturklausel liegt.

Da Ihr erst neu eingezogen seit, hat auch der Thermostatregler wohl der Eigentümer zu bezahlen. Wenn er jedoch Zicken macht, so solltet Ihr den Thermostatregler im eigenen Interesse reparieren lassen. Die zusätzlichen Heizkosten werden wohl pro Winter mind. so hoch sein, wie eine Reparatur. Sollte ein neues Gerät erforderlich sein, wäre es in jedem Fall eine Sache des Vermieters. Ihr zahlt ja Miete, das er das davon auch bezahlen kann und muss.

proximal 
Fragesteller
 04.11.2015, 15:57

Die Vermieterin lebt in einem Heim und der Hausverwalter kümmert sich um alles... 

Das Problem ist, wie der Heizungsmensch sagte, dass man wohl bei was auch immer hier das Kabel überbrückt hat und nun auf einem Kabel zu wenig Strom fürs Thermostat ankommt. Das ist doch nicht meine Angelegenheit als Mieter, für so eine Pfuscherei aufzukommen... Ich frage mich auch, was die Vormieter gemacht haben, die ganze Zeit in der kalten Bude gehockt oder was. Wer weiß, was der Elektriker machen muss und was das dann kostet, das kann doch nicht meine Pflicht sein, dass zu bezahlen..

chriskmuc  04.11.2015, 16:23
@proximal

Ok - wenn der Verwalter eine Mietsonderverwaltung auch noch macht. Dann hat er auf Kosten der Vermieterin die Sache zu bezahlen. Die Gastherme hat ja der Verwalter beauftragt - oder. Also kriegt er die Rechnung und zahlt diese. Du musst halt aufpassen, das diese Kosten nicht nächstes Jahr auf Dich abgedrückt werden.

Beim Raumthermostat muß sich auch der Mietsonderverwalter darum kümmern. Tut er es nicht, so kannst Du Ihm eine Frist setzen und dann die Miete mindern. Schätze mal so 5% auf die Kaltmiete. Aussage ohne Gewähr.

Zunächst ist es Sache und Angelegenheit des Eigentümers sich darum zu kümmern. Ob unbedingt dafür die/eine Hausverwaltung eingeschaltet werden muß??? Nein! Wenn der Vermieter es möchte...!

Hausverwaltung und  Gas terme da kann ich dir geschichten erzählen was ich da schon mit gemacht habe

Du mußt es nur melden dann müßen die einen raus schiken der es macht

die kosten hier für gehen an den Hausverwalter und nicht an dich du hast da nichts mit zu tun