Testament in fremder Sprache/Schrift gültig?

5 Antworten

Es gibt noch Menschen, die die deutsche Kurrentschrift lesen können - ich denke schon, dass es gültig ist. Die Frage-: ob es so ausgelegt werden kann, wie der Geschichtslehrer es wollte.

Ob es heute noch Teil der Ausbildung von Rechtspflegern ist, weiß ich nicht.

Wenn der Geschichtslehrer nur diese Schrift beherrscht- wenn er mit mir verwandt wäre, würde ich ihm zur Erstellung eines notariellen Testamentes raten.

Einen Mischmasch aus russisch/deutsch/altdeutsch - ich sehe bereits den Erbstreit, bei dem viel Geld für Gutachter ausgeben wird.

Die Kurrentschrift (Sütterlinschrift) kann ohne weiteres für ein Testament eines Deutschen verwendet werden. Er kann sein Testament auch in einer Fremdsprache abfassen, muss aber selbstverständlich die Form nach deutschem Recht einhalten. Das Testament müsste dann bei bzw. nach der Eröffnung von einem vereidigten Übersetzer in deutsche Sprache übertragen werden. Kosten dafür trifft die Erben.

miristfad 
Fragesteller
 21.06.2021, 07:23

Und wenn er es auf Altpersisch schreibt oder gar Klingonisch? Dafür gibt es ja wohl keine befugten Übersetzer.

sergius  21.06.2021, 14:56
@miristfad

dann hat er wohl leider Pech gehabt ! Aber deine Frage war ja nicht ernst gemeint, meine ich jedenfalls

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html

Da steht nichts von einer Sprache. Wenn also die anderen Bedingungen eingehalten wurden, spräche wohl nichts dagegen.

Trotzdem eine gute Frage. Was wenn jemand (Sheldon) das in klingonisch verfasst?

Solange es verständlich ist, ist es auch gültig.

Testament in fremder Sprache/Schrift gültig?

Warum soll es nicht gültig sein, wenn es sonst allen Anforderungen an ein Testament erfüllt.

Für fremde Sprachen gibt es Übersetzer mit staatlicher Anerkennung.

miristfad 
Fragesteller
 21.06.2021, 07:21

Und wenn er es auf Altpersisch oder Klingonisch verfasst? Dafür wird es wohl keine befugten Übersetzer geben.