Testament gueltig bei Demenz

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Nur, weil die Verstorbene zu Lebzeiten als dement erklärt wurde, heißt das noch lange nicht, dass sie kein Testament mehr erstellen durfte. Ist sie denn als so dement erklärt worden, dass ihr ein Vormund zugeteilt wurde? Wenn das nicht der Fall ist, sehe ich wenig Chancen für diesen Verwandten, es sei denn, er findet mehrere Zeugen, die den Geisteszustand der Verstorbenen anzweifeln.

Wenn diese Frau aber vor einem Notar ein Testament erstellt hat, der ganz klar ihren Geisteszustand geprüft hat, dann ist dieses Testament auch gültig. Ein Notar ist dazu verpflichtet, den Geisteszustand einer Mandantin zu prüfen und das schriftlich zu beurkunden. Da ist völlig egal, ob dieser inzwischen verstorben ist, denn seine Unterschrift zählt.

Ich glaube nicht, dass dieser Verwandte da eine Chance hat.

Nur weil man vom Arzt eine Demenz diagnostiziert bekommt, heißt das ja noch lange nicht, dass man dann nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen Dinge selber zu regeln. Mein Vater hat schon vor vielen Jahren die Diagnose "beginnende Altersdemenz" bekommen, aber man merkt ihm das absolut kein bißchen an. Klar, er vergisst hin und wieder etwas und ist geistig nicht mehr ganz so fit, wie er als 40-jähriger war, aber ich würde niemals als Laie sagen, dass er dement ist. Mein Vater fährt weiterhin Auto, regelt seinen Papierkram selber und hat auch noch einige Ehrenämter, die er zusammen mit meiner Mutter erfüllt. Ich würde niemals auf die Idee kommen, da jetzt ein Testament anzufechten, nur weil in der Diagnose "Altersdemenz" steht. Da gibt es doch riesige Unterschiede.

Wie gesagt ... es wird der Arzt gefragt werden, der diese Diagnose gestellt hat. Er wird der Hauptzeuge sein, wenn es um den Geisteszustand der Verstorbenen zum Zeitpunkt der Testamentserstellung geht und wird bezeugen müssen, ob die Verstorbene noch in der Lage war, ihre persönlichen Dinge zu regeln. Außerdem zählt ganz klar auch das Schreiben des Notars.

Diejenigen, die geerbt haben, haben vor Gericht keine ausschlaggebende Zeugenaussage, denn natürlich wollen diejenigen ihr Erbe nicht wieder rausrücken.

Sucht Euch unabhängige Zeugen, die bekunden können, dass die Verstorbene zum Zeitpunkt der Testamentserstellung noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war. Das ist sehr wichtig, bevor derjenige, der das Testament anfechten will, diese Zeugen auf seine Seite holt. Klar, die Zeugen müssen eh neutral eine Aussage machen und dürfen nicht lügen, aber trotzdem sollte man immer genügend Leute haben, die den Geisteszustand der Verstorbenen erklären können.

Ich wünsche viel Glück, auch wenn ich es absolut fürchterlich finde, wenn man sich um ein Erbe streiten muss. Ich lebe da eher nach dem Motto, dass ich dankbar bin, wenn ich etwas bekomme (ein Erinnerungsstück), aber ich ja auch einigermaßen gut lebe, ohne dass ich diese Dinge hatte.

Wir erleben schon seit Jahren eine Schlammschlacht in der Verwandtschaft meines Mannes, wo sich schon kräftig um das Erbe seiner Mutter gestritten wird, obwohl die Mutter noch lebt.

Als meine Großmutter damals verstarb, waren meine Cousinen sofort in ihrer Wohnung und haben sich alles unter den Nagel gerissen, was nicht niet- und nagelfest war. Als sie mich fragten, was ich denn haben wolle, staunten sie nicht schlecht als ich sagte, dass ich lediglich das Foto haben wolle, wo ich mit meiner Großmutter abgebildet war und dann wollte ich das letzte Geschenk, was ich meiner Großmutter gemacht hatte (eine Kaminuhr im Wert von ca. 5,- Euro) wieder zurück haben ... einfach als Erinnerungsstück. Mehr brauchte ich nicht. Ich war vorher auch glücklich ohne diese Dinge und mir wäre es sehr viel wichtiger gewesen, meine Großmutter wieder bei mir zu haben, als mir ihre Besitztümer unter den Nagel zu reißen.

Ich weiß durch einige Erlebnisse nach dem Tod meiner Kinder, dass Verstorbene durchaus auch noch nach ihrem Tod bei uns sind und wenn ich mir vorstelle, dass diese Verstorbenen diese Schlammschlachten um ihre Eigentümer mit anschauen müssen, dann wird mir ganz schlecht. Das wird man bei mir definitiv niemals erleben, dass ich mich mit jemandem um ein Erbe streite.

Ich wünsche viel Glück bei dieser Erbstreitigkeit.

Sternenmami  26.01.2012, 12:54

Wenn ich richtig gelesen habe, dann ist dieser entfernte Verwandte ja eigentlich gar kein Verwandter, denn er war mit dem Mann der Frau verwandt und nicht mit ihr. Da hat er doch dann sowieso keine Chance. Wenn er überhaupt irgendwas anfechten kann, dann das Testament des Mannes, aber nicht das Testament der Frau.

mangobaeume 
Fragesteller
 26.01.2012, 16:12

das ist beruhigend, dass man mit Demenz nicht gleich als unmuendig angesehen wird - du hast recht, da gibts ja Stufen. Und ausserdem: warum soll angenommen werden, dass jemand mit demenz ploetzlich andere Leute liebhat als vorher und die in sein Testament einsett? Nur weil jemand Demenz hat, heisst dads doch nicht, dass er seine Meinung aendert.

Tja, die Diagnose im Januar bedeutet ja nur, dass sie ihre geistigen Fähigkeiten verlieren würde und nicht, dass sie sie schon komplett verloren hat - also würde ich mutmaßen, die Aussichten sind sehr schlecht für den entfernten Verwandten. Wenn sie im März nicht unter Amtsvormundschaft stand und sich selbst noch um alles gekümmert hat, ist das ja wohl ein Indiz dafür, dass sie sehr wohl wusste, was sie tut.

Zudem ist der Verwandte ein Blutsverwandter des verstorbenen Mannes - da stehen die Chancen ohnehin schlecht. Es sei denn, der verstorbene Ehemann hat seinerzeit ein Testament gemacht...

das wird sicher das erbschaftsgericht festlegen

keine.

Mit einer Demenz ist man nicht mehr zurechnungsfähig. Er hat ziemlich gute Chancen, wenn er nachweisen kann, dass die Dame nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war. Im übrigen muss er sowieso den Pflichtteil bekommen, da er der nächste lebende Angehörige ist. Ihm steht also ein Pflichtteil - 25 % vom Gesamtvermögen zu, egal ob dement oder nicht dement (Erbfolge).

Holgi0567  26.01.2012, 12:32

der nächste lebende Angehörige ist. Ihm steht also ein Pflichtteil ... zu

Das ist keine Verwandtschaft, sondern eine Verschwägerung. Es handelt sich um "entfernten Verwandten ihres verstorbenen Mannes". Da dürfte nix sein mit "Pflichtteil"

mangobaeume 
Fragesteller
 26.01.2012, 12:33

Der Notar hat sie aber bei Testamentsaufsetzung als testierfaehig erklaert. Und das ist auch beurkundet.

Holgi0567  26.01.2012, 12:34
@mangobaeume

Das wäre bei gesetzlichem Pflicht-Erbteil egal, den KANN man nicht aberkennen. Hier liegt aber so ein Anspruch ziemlich sicher NICHT vor

Sternenmami  26.01.2012, 13:00

Er ist NICHT mit der Dame verwandt, sondern mit deren Mann. Somit steht ihm absolut kein Pflichtteil zu.

Abgesehen davon ist man nicht automatisch nicht mehr zurechnungsfähig, nur weil man die Diagnose "Altersdemenz" bekommen hat. Mein Vater hat diese Diagnose auch schon seit vielen Jahren, aber ich würde niemals auf die Idee kommen, ihn als nicht mehr zurechnungsfähig zu bezeichnen. Er führt ein normales Leben, fährt weiterhin Auto, hat ein paar ehrenamtliche Tätigkeiten unter sich und nur, weil er ab und zu mal nicht auf ein bestimmtes Wort kommt oder mal eine Aufgabe, die ihm gestellt wurde, vergisst, heißt das noch lange nicht, dass er nicht mehr zurechnungsfähig ist.