Termin beim Arbeitsamt - Freistellung beim alten Arbeitgeber?

4 Antworten

Nein, das ist nicht so. Beim Amt ist es eher der Fall, dass Arbeit vor geht und sie dir einen Termin außerhalb deiner Arbeitszeit geben (gibt extra Zeiten für Berufstätige) und für ein Bewerbungsgespräch muss dich dein Arbeitgeber natürlich nicht freistellen.

Minion9 
Fragesteller
 29.03.2018, 11:27

Andere sagen ja.

Pucky99  29.03.2018, 11:45
@Minion9

Ja gut so klar nein ist es nciht. Frage: Läuft dein Vertrag aus oder wurde dir gekündigt, hast du gekündigt?

Minion9 
Fragesteller
 29.03.2018, 11:59
@Pucky99

Wurde gekündigt. Firma wurden Räume gekündigt

Wenn das Amt den Termin vorgibt, dich Einläd, muss dein AG dich freistellen. Nicht aber wenn du Sagst ,ich geh mal morgen zum Amt.

Wenn die Kündigung vom AG ausging, muss er dich zusätzlich bei der Suche nach neuer Arbeit unterstützen. D.h. er muss dir auch zu Vorstellungsgesprächen frei geben.

Minion9 
Fragesteller
 29.03.2018, 11:27

Gut danke

Familiengerd  29.03.2018, 13:53
Wenn die Kündigung vom AG ausging [...] D.h. er muss dir auch zu Vorstellungsgesprächen frei geben.

Nicht nur dann, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt oder das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag endet oder wegen Befristung ausläuft.

Nur, wenn Du einen Zeitvertrag hast oder vom AG gekündigt wurdest. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter für Vorstellungsgespräche bezahlt freizustellen, wenn sie aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf Jobsuche sind. Sie müssen die ausgefallene Zeit auch nicht in Form von Überstunden nacharbeiten. Grundlage hierfür ist der § 629 BGB. Der Gesetzgeber wollte damit für gekündigte Beschäftigte eine Erleichterung schaffen, eine unmittelbare Anschlussbeschäftigung zu finden.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-06/arbeitsrecht-befristung-freistellung-bewerbung

Minion9 
Fragesteller
 29.03.2018, 11:27

Ja danke das ist der Fall

Pucky99  29.03.2018, 11:45

Ber 629 BGB regelt aber nur bei unbefristeten Verträgen.

Novos  29.03.2018, 11:57
@Pucky99

@Pucky99: Ein Arbeitsverhältnis auf Zeit wird schon bei Vertragsbeginn vom AG "beendet". Welcher AN kann einen befristeten Vertrag bestimmen?

Ja, wenn du gekündigt hast (gekündigt wurdest), muss dich dein Arbeitgeber freistellen, damit du schnellstmöglichst entweder Unterstützung vom Amt bekommen kannst oder eine neue Stelle antreten kannst (Freistellung für Vorstellungsgespräch).

Minion9 
Fragesteller
 29.03.2018, 11:27

Ok danke.

Maximilian112  29.03.2018, 11:42

wenn du gekündigt hast (gekündigt wurdest), ....

Freistellung in beiden Fällen und auch wenn es eine verhaltensbedingte Kündigung war?

Familiengerd  29.03.2018, 13:58
@Maximilian112

In Kommentaren zum Gesetz steht jedenfalls nicht, dass der Anspruch bei verhaltensbedingter Kündigung nicht bestehen würde.