telefondienst in der mittagspause rechtens?

2 Antworten

Das Unterbrechen von Pausen durch Arbeit bewirkt, dass diese Pause als nicht gemacht gilt und Du eine weitere Pause fordern kannst. Ruhepausen dienen der Erholung und sind privat. Da haben geschäfliche Dinge nichts zu suchen und Rufbereitschaft ist keine Pause sondern Arbeitszeit die bezahlt werden muss.

Zum § 4 Arbeitszeitgesetz habe ich Dir etwas aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde: "Bei Ruhepausen handelt es sich nach der Rechtsprechung um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen AN weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten brauchen, sondern frei darüber verfügen können, wo und wie sie diese Ruhezeiten verbringen wollen (BAG 23.9.1992, NZA 93, 752)

Während der Ruhepause müssen AN vollständig von allen Arbeitspflichten freigestellt sein. In dieser Zeit können deshalb keine Formen der Arbeitsbereitschaft oder des Bereitschaftsdienstes verlangt werden (LAG Schleswig-Holstein 14.1.2009, LAGE § 4 ArbZG Nr. 1)"

Scaver  15.09.2013, 04:17

DH.

Kurze Ergänzung: Die min. Pausenzeit ist gestaffelt und abhängig von der Arbeitszeit am Tag. Diese Mindestpausenzeit sind gesetzlich bestimmt. Ganz wichtig: Eine Pause muss min. 15 Minuten am Stück betragen!

Silberschnell 
Fragesteller
 15.09.2013, 10:42

Vielen Dank für die Antwort, damit ist klar, dass ich praktisch keine Pausen habe, denn ich bin immer in Bereitschaft, wenn das Telefon klingelt, muss ich rangehen.

Hexle2  15.09.2013, 13:22
@Silberschnell
ich bin immer in Bereitschaft

Das ist rechtlich nicht in Ordnung. Du musst Deine Pause nach § 4 Arbeitszeitgesetz machen. In einer Pause wird nicht gearbeitet und Telefondienst ist Arbeit.

damit ist klar, dass ich praktisch keine Pausen habe

Warum ist das klar? Du hast nach den gesetzlichen Vorschriften gefragt und die kennst Du jetzt. Umsetzen musst Du sie aber selbst. Das können wir nicht übernehmen.

Gibt es keinen Betriebsrat? Wenn doch, wende Dich umgehend an diesen.

Silberschnell 
Fragesteller
 15.09.2013, 21:54
@Hexle2

Der Laden ist zu klein für einen Betriebsrat.

Hexle2  16.09.2013, 14:35
@Silberschnell
Der Laden ist zu klein für einen Betriebsrat

Wieviele MA seid Ihr denn? § 1 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten AN von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.

Silberschnell 
Fragesteller
 15.09.2013, 10:33

Hallo, leider kann ich nicht außer Haus gehen, da dass gemeinsame Frühstück (15 min) und das gemeinsame Mittagessen (30 min) obligatorisch ist.

Hexle2  15.09.2013, 13:24
@Silberschnell

Was bedeutet "obligatorisch"? Pause ist Freizeit. Da kann jeder machen was er will. Man darf den AN nicht vorschreiben, dass sie gemeinsam Essen müssen

wolfman74  15.09.2013, 14:23
@Silberschnell

Es gibt keine obligatorischen Pausen.

Ich gehe Mittags z.B. häufiger 30min Einkaufen, damit ich das nicht nach Feierabend machen muss. Du kannst auch spazieren gehen, oder joggen . Das ist Deine Freizeit.

Silberschnell 
Fragesteller
 15.09.2013, 22:01
@Hexle2

Wer da nicht mitmachen will, muss gehen, d.h. kündigen. Denn er passt dann dort nicht rein. Das ist sinngemäß die Aussage des Chefs, dabei ging es nicht um mich persönlich, sondern gilt für alle. Ich habe das vor Arbeitsantritt nicht gewusst, sondern erst danach mitbekommen. Ich kann mich da nicht als Einzige ausschließen.