Stufenmitnahme bei Arbeitgeberwechsel-TVöD VKA?

2 Antworten

Das geht nach den Tarifvorschriften des TVöD eigentlich nicht.

Denn in der Entgeltgruppe 9 a hast du ein anderes, wesentlich höherwertiges Tätigkeitsspektrum als in der EG 6.

Dein neuer Arbeitgeber kommt dir schon sehr weit entgegen, wenn er dich überhaupt in Stufe 3 starten lässt. Um eine Anrechnung deiner gesamten bisherigen Stufenlaufzeit zu erhalten, müsstest du vorher praktisch die gleichen Aufgaben erledigt haben wie künftig. Das kann in einer höheren Entgeltgruppe aber nicht sein.

Nimm die Stufe 3, danken deinem Herrgott und komme nur nicht auf die Idee, da nochmal nachzuverhandeln. Dein künftiger Chef hat sich tariflich schon ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt.

Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist das doch Verhandlungssache. Wenn du das nicht wolltest, hättest du die neue Stelle ja nicht annehmen müssen.