Garantiebetrag bei Tariferhöhungen TVÖD VKA?
Hallo zusammen,
ab 01.03.2018 wurde das Entgelt im TVöD angepasst.
Zu meiner aktuellen Eingruppierung:
Ich wurde zum 01.01.2017 von E8 Stufe 3 in die 9a Stufe 2 mit Garantiebetrag 94,39 € höhergruppiert.
Nun wurden die Entgeltgruppen angepasst.
Meine Frage wäre daher, bekomme ich noch weiterhin den Garantiebetrag obwohl ich mehr verdiene durch die Tariferhöhungen?
Zum 01.01.2017 sah das so aus:
E8 Stufe 3: 2932,80 €
E9a Stufe 2: 2964,89 €
Mein aktuelles Gehalt wäre somit : 2932,80+94,39 = 3027,19 €
Ab 01.03.2018 wäre es folgender Fall:
E8 Stufe 3: 3017,56 €
E9a Stufe 2: 3049,32 €
Das würde daher ein Gehalt von 3017,56 + 94,39 (Garantiebetrag) ergeben-also 3111,95 €
Wäre es daher denkbar, dass der Garantiebetrag entfällt, da sich die Entgeltgruppen erhöht haben?
3 Antworten
Puh, ohne es 100% zu wissen, gehe ich davon aus, dass dein Garantiebetrag erst wegfällt, wenn du in die nächste Erfahrungsstufe automatisch aufsteigst, d.h. du nimmst die Tariferhöhung mit und erhältst weiterhin den Garantiebetrag. So war es zumindest bei der früheren Höhergruppierungsregelung, die 2017 abgeschafft wurde. Also müsste das bei dir evt noch gelten.
Ja, das war sehr ärgerlich....
Wieso schreibst du von wäre? Du musst doch deine aktuelle Gehaltsabrechnung kennen?
Aber da du mit der neuen Tabelle mit rund 20 € über deinem Ist liegst, entfällt meiner Meinung nach der Garantiebetrag. Das Gehalt der E 8 spielt für dich keine Rolle mehr. Wäre das Tabellenentgelt für die E9(2) noch unter deinem Ist, hätte sich für dich nichts geändert. Dann wärst du nicht schlechter gestellt worden, bis zum Stufenaufstieg.
So zumindest meine Auslegung.
Dir steht nur die Erhöhung deiner Aktuellen Tariflichen Gruppe zu, daher Nein, leider nicht möglich.
oy, und du hast offensichtlich viel Pech gehabt. Ab 1.3.2017 gilt die stufengleiche Höhergruppierung. D.h. wärest du später Höhergruppiert worden, wärst du schon ab da in Gruppe 9a, Stufe 3....