Studentische Krankenversicherung 14 Fachsemester, Master und Bachelor zusammen.

3 Antworten

Aus Deiner Frage geht hervor, dass es sich tatsächlich um eine Fehlinterpretation des Rundschreibens - durch Dich - handelt. Klar festgelegt ist die Versicherungspflicht für längstens 14 Fachsemester (egal, ob Bachelor, Master oder sonstwas), längstens bis zum 30. Lebensjahr. Unter bestimmten, in dem Rundschreiben genau bezeichneten Voraussetzungen, kannst Du einen Antrag auf Verlängerung stellen, der genau zu begründen ist. Die Krankenkasse hat dann in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Gründe ausreichen, um einer ausnahmsweisen Verlängerung über das 14. Fachsemester / 30. Lj. hinaus zuzustimmen. Das Rundschreiben erklärt sich übrigens sehr gut selbst - man muss es nur lesen...

olarf 
Fragesteller
 25.10.2014, 14:30

Ich habe es gelesen und finde den Passus nicht der erklärt, dass Fachsemester aus dem Bachelor und aus dem Master zusammengelegt werden.

Ich habe das schreiben mehrfach gelesen und auch die dazugehörigen Paragraphen.

Es ist beispielsweise möglich sich in ein Zweitstudium einzuschreiben und hat dann wieder 14 Fachsemester studentische Versicherung. Von daher ist deine Antwort auch diesbezüglich nicht richtig -> "sonstwas".

Im Endeffekt wird mit diesem Rundschreiben nur der Status Quo festgehalten. Wo Vordiplom und Diplom noch eine feste Einheit waren (und nach 14 Semestern ebenfalls Schluss war) könnte man ja jetzt jeweils 14 Semester für Bachelor und Master studentisch versichert sein.

Sie es als (weiteren) Anreiz mal fertig zu werden.

olarf 
Fragesteller
 25.10.2014, 14:33

Danke für die Antwort. Es geht mir garnicht darum ob das jetzt Fair ist oder nicht mit den 14. Semestern. Es geht nur darum, dass nirgendwo steht dass Bsc. und Msc. Studiengänge zusammen gerechnet werden.

Wenn man als normaler Mensch sich an irgendwelche Gesetze nicht hällt, kriegt man das gleich um die Ohren geschmissen und muss irgendwas bezahlen. Aber die Krankenkassen können das -soweit ich das sehe- ohne rechtliche Grundlage einfach machen.

Tengen  25.10.2014, 14:35
@olarf

Ok, in der Frage kann ich dir nicht helfen - da kenne ich mich mit den rechtlichen Grundlagen zu wenig aus.

Hi,

das zählt beides zusammen. Sonst würde die KV auch extremen Verlust machen nach Bologna. Im Diplom galten die 14 Semester, Nur weil jetzt bei der Hälfte nochmal ein Cut ist, ist es nicht so gedacht, dass Master nochmal läuft., Dann würde ja fast niemand mehr drüber kommen oder sich beeilen.

olarf 
Fragesteller
 25.10.2014, 14:33

Wo steht das?

comedyla  25.10.2014, 14:40
@olarf

U.a. im Rundschreiben

Bei der Ermittlung der 14 Fachsemester muss es sich um den gleichen Studiengang handeln
comedyla  25.10.2014, 14:41
@comedyla

Und da du den gleichen Studiengang besuchst ist das so. Sonst wäre es beim Diplom ja auch nach dem Vordiplom nochmal von vorne anfangen.

john4711  25.10.2014, 16:20
@comedyla
Und da du den gleichen Studiengang besuchst ist das so.

Das finde ich interessant. Die Fachrichtung mag dieselbe sein, aber der Studiengang ist doch ein anderer. Das ergibt sich meines Erachtens schon daraus, dass man sich für den Musterstudiengang erneut bewerben muss und auch die Fachsemester wieder von vorne zählen.

comedyla  25.10.2014, 20:24
@john4711

Der Masterstudiengang ist ohne Bachelor nicht möglich. Ich finde es extrem logisch und ist auch meiner Meinung nach so korrekt.

wenn du das nicht glauben oder akzeptieren kannst, kannst du dir ja einen Anwalt holen. Der wird dir die Erfolgschanchen mitteilen.