Student stirbt/Bafög zurück zahlen?

3 Antworten

Verstirbt der Studierende vor Fälligkeit des Geldes, dann wird der gesamte Betrag gelöscht. Wir hatten den Fall leider schon einmal. Die Eltern müssen dann gegenüber dem BAföG Amt nachweisen, dass das Kind verstorben ist.

Das wäre Erbe. Erbe besteht genauso aus Verbindlichkeiten an andere wie aus Ansprüchen an andere. Wer das Erbe annimmt, würde dann auch die Schulden zurückzahlen müssen.

Gar keiner. Niemand muss die Schulden von jemanden übernehmen nur weil er ein Familienmitglied war.

Witchcraft420 
Fragesteller
 17.11.2021, 03:52

OK gut zu wissen