Strafzettel "Parken auf Gehweg" am Roller

8 Antworten

Hallöchen,

nutze die sieben Tage Frist und bezahle in der Zeit.

Und wenn ich nun auf diesen Brief warte, bleibt es dann bei den 20€ oder erhöht sich die Strafe noch weiter?

Die Strafe wird nicht erhöht, aber es wird teurer. Es werden Verwaltungskosten berechnet.

Grüße

Wenn du nicht zahlst, wird es generell immer teurer. Mit der Zahlung erkennst du die Verwarnung an, was weitere Unannehmlichkeiten ausschließt. Es ist dann erledigt, und dem Stadtkämmerer hast du eine Freude gemacht.

Ja,Du darfst Deinen Roller neben einem Fahrradständer parken und ja,Du darfst auch auf Parkplätzen parken.Aber den Roller einfach irgendwo auf einem Bürgersteig abstellen darfst Du nicht.Deshalb musst Du das "Knöllchen" auch bezahlen.

Beey7 
Fragesteller
 01.05.2014, 18:44

Ich selbst hatte am Radparkplatz direkt an der Wand eines Hauses geparkt und das auch so das ich nimanden dadurch behindert hatte.

Zunächst einmal darfst Du natürlich nicht mit dem Roller auf dem Gehweg parken. Das ist schon richtig. Es ist zwar oftmals sehr verlockend, einen solchen Parkplatz in Anspruch zu nehmen, aber dennoch verboten. (Ich fahre bereits seit 30 Jahren Motorroller) Selbst eine Parkscheibe bzw. ein Parkschein ist zu verwenden. Ich kenne genug andere Fahrer, die hier ebenfalls ein Strafmandat bekommen haben.

Zahlst Du nicht, bekommst Du nach einer gewissen Zeit Post mit zusätzlichen Gebühren drauf! Dann wird es schnell mal der doppelte Betrag!

Nein, es bleibt nicht dabei. Es kommen Bearbeitungsgebühren von 15 - 20 € dazu. Ob das Knöllchen verloren ging oder wie ein Vögelchen von dannen geflattert ist, interessiert die Bußgeldstelle nicht.