Ich Deutscher habe in Wien einen komischen Strafzettel bekommen. Verstoß gegen Parkometergesetz - Kann mich hier jemand aufklären?
Hallo Leute,
ich war übers WE in Wien und habe einen komischen Strafzettel fürs Parken bekommen.
Ich war übers Wochenende (Samstag - Montag) in Wien-Brigittenau (Bezirk 20). Das Auto stellte ich in der Leipziger Straße ab. Dort sind keine Parkverbotsschilder und es parken auch viele Autos dort.
Trotzdem soll ich gegen das "Parkometergesetz" verstoßen haben, weil ein Parkschein fehlte.
Im Knöllchen steht:
Mercedes, xxxxxxxx am xxxx um 10:09 in Wien 20,
in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone und das Parkometergesetz wie folgt verletzt:
Parkschein / gültiger Parkschein fehlte.
Weit und breit kann ich aber versichern, dass es weder Hinweisschilder für Parkschein noch einen Parkscheinautomat gab.
Kann mich hier jemand aufklären?
4 Antworten
An Werktagen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten gebührenpflichtig. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur zu den Zu- und Ausfahrten in den Bezirk aufgestellt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.
ParkzeitenParkdauer: zwei Stunden
Montag bis Freitag (werktags): von 9 bis 22 Uhr
Folgende Geschäftsstraßen sind von der generellen Kurzparkzonenregelung für den Bezirk ausgenommen. Beachten Sie bitte die örtlichen Kurzparkzonenhinweise am Straßenrand. Besitzerinnen und Besitzer eines Parkpickerls für den 20. Bezirk können in diesen Geschäftsstraßen mit eingelegter Parkscheibe 1,5 Stunden parken.
Wallensteinstraße von Brigittenauer Lände bis Jägerstraße
Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 20 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
Parkdauer 1,5 Stunden
Klosterneuburger Straße von Wallensteinstraße bis Gerhardusgasse
Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 20 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
Parkdauer 1,5 Stunden
Parkgebühren bezahlenParkgebühren können in Form von Parkscheinen beziehungsweise Handy Parken, Parkpickerln für Bewohnerinnen und Bewohner oder Parkkarten für Beschäftigte und Betriebe bezahlt werden. Auch eine pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe ist möglich.
So sagt es die Seite der Stadt Wien.
Nirgendwo. .
Man muss Parkscheine in einer Trafik z.b. kaufen und bei Verwendung durch Ankreuzen von Datum und Uhrzeit entwerten. ....
Was ist denn bitte ein Trafik?
ein Tabakladen :) typisches österreichisches Wort
Oh mein Gott, woher soll man denn wissen, dass man ein Parkschein in einem "Traffic" kaufen muss?
Das kann doch nicht sein, dass man erwartet, sowas zu wissen.
Naja, über einige Dinge sollte man sich schon informieren,wenn man ins Ausland fährt.
Etwa sollte man - wenn man nach D fährt - wissen, daß man dort in verschiedenen Städten eine Umweltplakette braucht, dass man auf der linken Straßenseite nicht parken darf, und daß es tatsächlich möglich ist, daß man von Wahnsinnigen mit 250 kmh überholt werden kann.
Und sollte es einen nach GB verschlagen, wäre es auch gut zu wissen, daß man dort links fährt. .....
dass in england die autos links fahren und dass es in DE auf autobahnen keine geschwindigkeitsbegrenzung gibt, dass wissen sogar die Amerikaner.
Bei aller Verständnis, das kannst Du nicht mit Euren komischen Traffic Läden gleichsetzen.
Ich versteh nicht ganz, was du meinst.
Was ist ei Traffic-Laden? So was gibt's in A nicht!!
Es gibt "Trafiken", das sind Läden, in denen man Tabakwaren, Zeitungen und Zeitschriften bekommt, sowie Briefmarken, Fahrscheine für Öffis, und eben auch Kurzparkscheine.
Hatte schonmal ein ähnliches Problem. In Österreich muss man sich offensichtlich vor Einfahrt in eine Stadt informieren, ob und wo man parken darf, weil häufig in den Kurzparkzonen nicht alle Kurzparkflächen als solche gekennzeichnet sind. (?!?!)
Am besten bei anderen Autos schauen, ob die einen Zettel im Wagen liegen haben, ggf. einen Gendarm :-D fragen.
Wir haben keine Parkometer. Wenn du in den 20. Bezirk fährst wirst du auf die Flächendeckende Kurzparkzone hingewiesen und das hast du missachtet.
Grundsätzlich bin ich ein ziemlich gewissenhafter Fahrer, und ich habe die Schilder nicht gesehen. Wenn ich es gewusst hätte, hätte ich den Parkschein auch gekauft.
Ich finde, dass das nicht gut gemacht ist.
Ich bin mit Sicherheit nicht der Erste, dem dies passiert ist.
Das ist kein Schild sondern es steht dick und fett auf dem Boden. Wie du das findest ist eigentlich ziemlich egal, wenn man wo hin fährt informiert man sich eben. Das kannst du jetzt auch nicht mehr ändern...
Zumal du ohnehin nicht mehr als 3(?) Stunden auf einem Fleck stehen darfst.
Es steht nichts auf dem Boden. Schau selbst nacher in die Leipziger Straße in Wien!
Und von 3 Std steht da auch nichts!
Ich werde mal den Brief vom Strafzettel abwarten
Doch steht es. Du hast es einfach nicht gesehen. Dort steht fett blau auf dem Boden 'zone'. Und was das heißt kann man ja ergoogeln. Er nach Bezirk gibt's andere Zeiten aber maximal 4 Stunden pro Platz sind erlaubt
Typische Abzocke !
Der Erfindergeist ist dabei oftmals GRENZENLOS !
Aha, sehr interessant.
Und wo stehen die Parkscheinautomaten?