Fragen zum Strafzettel falsch Parken und Uhrzeit?

6 Antworten

Frage: Was stand denn genau auf den Schildern, die für deinen Parkplatz gelten?

In einem eingeschränkten Halteverbot darfst du weder mit, noch ohne Parkschein parken. Dort darfst du nur halten. 

Ich empfehle Dir, Widerspruch einzulegen.

CuberDave 
Fragesteller
 01.10.2016, 23:16

Wo und wie mache ich das?
Stadtverwaltung, Amt, Rechtsanwalt?

Delveng  01.10.2016, 23:18
@CuberDave

Einspruch beim Ordnungsamt. Rechtsanwalt könnte helfen.

CuberDave 
Fragesteller
 01.10.2016, 23:19
@Delveng

Werde ich mal in Angriff nehmen, danke. Vorher noch den Hinweis auf dem Parkautomaten fotografieren und dann sollte das passen. 

Interesierter  01.10.2016, 23:30

Der Widerspruch bringt nichts. In einem eingeschränkten Halteverbot darf man weder mit, noch ohne Parkschein parken. Dort ist parken grundsätzlich nicht erlaubt. 

Delveng  01.10.2016, 23:34
@Interesierter

@Interesierter,

könnte es sein, dass Du das Topic nicht sorgfältig gelesen hast?

machhehniker  02.10.2016, 05:53
@Delveng

Was auch immer Du mit "Topic" meinst, scheinbar hast Du die Fragestellung nicht richtig gelesen.

Christophror  01.10.2016, 23:44

Wegen 15€ nen Anwalt kontaktieren und beim Ordnungsamt Widerspruch einzulegen ist nun wirklich lächerlich.

Delveng  01.10.2016, 23:47
@Christophror

@Christophror,

einen Widerspruch beim Ordnungsamt einzulegen, ist kostenfrei.

machhehniker  02.10.2016, 05:45
@Delveng

Zunächst schon, wenn sich aber herausstellt dass das Knöllchen gerechtfertigt war kommen zu den 15,-€ für das Vergehen noch 28,50€ Verwaltungsgebühren dazu.

Die Frage dazu wäre ob an diesem eingeschränkten Halteverbot ein Zusatzschild war das besagt dass es nur von 22 - 6 gild und evtl mit Parkschein frei darauf stand oder dies nicht vorhanden war.

Ganz egal was auf einem Parkscheinautomaten steht, wichtig ist zunächst was auf den Schildern steht! Wenn das einfach nur ein eingeschränktes Halteverbot ohne Zusatzschild ist gild das immer.

Der Parkscheinautomat hingegen gild gewöhnlich für gekennzeichnete Flächen, steht normalerweise auch irgendwo da drauf.

Im eingeschränkten Halteverbot darf man grundsätzlich überhaupt nicht parken, auch nicht mit Parkschein und egal was auf dem Automaten steht.
(Ausnahme: unter dem Halteverbotsschild hängt ein Zusatzschild, dass die Geltungsdauer einschränkt.)

Parkscheine gelten nur in den ausdrücklich dafür gekennzeichneten Bereichen - und dafür gelten dann auch die am Automaten genannten Zeit-Begrenzungen.

umgedreht wird ein schuh draus.

das unübliche dulden durch parkschein ist offensichtlich von 8 - 22 uhr erlaubt. in der übrigen zeit gilt das eingeschränkte HV - und danach ist nur halten (üblich bis 3 min) gestattet. früher hieß das auch mal parkverbot.

da hilft selbst ein RA nix. StVo ist gültig.