Strafe für Vergewaltigung anhängen?
hallo , tut mir leid dass ich etwas aufgewühlt schreibe
Also ich hatte letztens was mit einem mädchen was einen freund hatte, jetzt kommt sie damit nicht klar und will mir eine vergewaltigung anhängen!! Wie kann ich dagegen vorgehen und was ist die strafe für sowas?
Bitte um schnelle antwort weil das geht mir bedeutend zu weit
8 Antworten
Wenn Sie das erlogen hat, dann kannst Du sie wegen
§ 164 StGB falsche Verdächtigung
Anzeigen. Dies ist auch bekannt unter wissentlich falsche Verdächtigung.
Du wirst angezeigt und verhört.
Da musst du die Wahrheit sagen. Am Ende entscheidet alles ein Gericht!
Hier findest du mehr Rechtliches zum Thema Vergewaltigung!
Aber leider wird keiner 100%ig nachweisen können, ob du schuldig oder nicht schuldig bist!
Pardon: "solltest"
Hast Du irgendwelche Beweise, dass es einvernehmlich war und wusstest Du eigentlich von ihrem Freund?
Ganz ehrlich, erzähl seinen freund doch einfach vom betrug, dann wird sie auch nicht mehr sowas erfinden müssen. Sag es war ein fehler bekommst aber vermutlich schläge
Sie wird erstmal auf Gewaltspuren untersucht, findet sich keine dann kann man dir auch keine vergewaltigung vorwerfen
Kann man sich selber hinzufügen wobei man es merken könnte
Wer fügt sich schon selbst im intimbereich gewaltspuren zu. Zudem kann man ihr bestimmt nicht mehr spermaproben aus der vagina entnehmen
Gibt genug bekloppte die das machen damit man ihnen bloß glaubt, außerdem muss sperma nicht zwangsläufig gefunden werden, das zauberwort nennt sich Kondom
danke. Kann ich etwas dagegen tun dass sie so eine scheisse erzählt oder es selbst zur anzeige bringen?
Wenn sie das rumerzählt dann wegen rufmord
Wie gesagt, nimm dir einen Rechtsbeistand das wird das beste sein, der kümmert sich dann auch um alles weitere und wird ihr gehörig den Kopf waschen
Es ist nicht nur mit Gewaltanwendung eine Vergewaltigung. Durch Waffen oder Erpressung kann man es erzwingen und man hat keine Spuren. So einfach ist das nicht. Manchmal steht Aussage gegen Aussage und die Glaubwürdigkeit ist dann der entscheidende Faktor
Pardon: Nein. Als Beschuldigter braucht man überhaupt keine Aussage machen, und wenn man eine macht, darf man auch lügen. § 153 StGB gilt nur für Zeugen und Sachverständige.