Schwarzfahren und falsche Personalien angegeben, mögliche Optionen?

15 Antworten

Es läuft einfach so... sobald sie durch den postrückläufer und eine Einwohnermeldeanfrage rausbekommen das deine Angaben falsch sind wird Strafanzeige gestellt, hier wird natürlich die Handynummer geprüft und die Adresse ermittelt... du wirst als Beschuldigter geladen, es wird ein Foto gemacht, das dem Fahrkartenkontrolleur gezeigt und bingo... du bist am Arsch. Die falsche Adresse ist kein Straftatbestand, wohl aber das erschleichen von Beförderungsdienstleistungen und die Umstände lassen auf kein leichtes Urteil deuten... ach ja, die kosten der Ermittlung darfst du natürlich auch tragen. Herzlichen Glückwunsch...

Reuhe wäre evt. angebracht, selbst melden und hoffen das es dann doch bei den 60€ bleibt.

kevin1905  12.10.2016, 10:22

Wenn er auch falsche Angaben zum Namen gemacht hat, wird das auch mit der EMA-Abfrage schwierig.

geheim007b  13.10.2016, 22:14
@kevin1905

schwierig nicht, läuft nur ins leere. Gebühren fallen trotzdem an die er zu tragen hat.

Die Sache mit dem Handy wird Dir zum Verhängnis werden.

Spätestens wenn der Brief mit der 60 € Forderung nicht zustellbar ist, wird die Bahn Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) machen. Auf diesem Wege wird sie dann auch an Deine richtige Adresse kommen.

Daß Du falsche Angaben gemacht hast, ist strafrechtich nicht relevant, sofern es sich um eine Phantasieadresse gehandelt hat und keine andere Person in Verdacht geraten ist.

Du kannst es Ignorieren.

Der Mobilfunkanbieter darf deine Personenbezogenen Daten nicht Rausgeben, und die Deutsche Bahn AG darf Sie nicht Anfordern.

Du hast an keiner Stelle Unterschrieben das deine Daten weitergegeben werden dürfen oder? Nein also...

Theoretisch war deine Entscheindung das du Falsche Daten angegeben hast Riskant, aber dennoch schlau da du sonst einen Schufa Eintrag riskierst hättest da die sehr eng mit der Firma arvato infoscore also der Infoscore Consumer Data GmbH zusammenarbeiten.

Also brauchst du dir kein Kopf drum machen sondern kannst die Sache vergessen.

Für die Zukunft rate ich dir aber... Ticket kaufen, auch wenn du es nicht hören möchtest.

LG

Wittenbacher  12.10.2016, 05:12

"Der Mobilfunkanbieter darf deine Personenbezogenen Daten nicht Rausgeben, ..."  Du glaubst also immer noch an die Geschichte vom "Datenschutz"? ;)  Find ich Gut!  LOL

Artus01  12.10.2016, 06:44
@Wittenbacher

Der Mobilfunkanbieter darf deine Personenbezogenen Daten nicht Rausgeben,

Stimmt, nicht an Hinz und Kunz, an die Strafverfolgungsbehörden allerdings schon.

und die Deutsche Bahn AG darf Sie nicht Anfordern.

Vollkommener Unsinn, natürlich darf die Bahn es versuchen, ob sie damit Erfolg hat steht auf einem anderen Blatt.

Yogofu  12.10.2016, 07:58

Wenn die Bahn Anzeige erstattet und die Polizei ermittelt wird die Nummer geprüft und der Anbieter darf der Polizei dann alle Relevanten Daten weitergeben ;-)

Die Frage ist nun in welch einer Form wäre es der Deutsch Bahn möglich mich jetzt mit diesen Daten zurück zu verfolgen.

Für die Bahn selber gibt es da keine großen Möglichkeiten, wenn du die Nummer nicht irgendwo öffentlich hinterlegt hast, da aus dem Zivilrecht grundsätzlich kein Herausgabeanspruch gegen die Provider für solche Informationen besteht.

Es ginge nur über den Umweg Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) und eine Akteneinsicht.

Im Falle eines Strafverfahrens wären wohl die 60,- € das geringere Übel.

Da Bahnkontrolleure ihre Erfahrung haben mit falschen Angaben ohne Papiere zu sehen, hat der Gute ein handfeste Angabe, dein Handynummer.

Grundsätzlich erstattet der Bahn Anzeige. Ob nun die Staatsanwaltschaft entscheidet dies zu vefolgen ist ungewiss.

Die Bahn wird wahrscheinlich nicht deine Daten von Anbieter erhalten aber die Polizei, falls sie ermittelt, schon.

Du hast Dich das Leben schwer gemacht. Kann sein dass daraus Nichts wird aber ich wurde nicht darauf pochen. Hinzu kommt dass wenn zusätzliche Kosten anfallen, sie dir auferlegt werden.

Sorry. Es hilft nur abwarten oder Selbstanzeige mit Entschuldigung.