Schwarzfahren und falsche Personalien angegeben, mögliche Optionen?
Hallo,
ich wurde letztens beim schwarzfahren erwischt. Dennoch entschied ich mich kurz sinnig dafür falsche Daten anzugeben da ich in dem Moment keine Lust hatte die 60 Euro zu bezahlen und wollt mir ein gewissen Spielraum verschaffen...., dennoch habe ich einige Daten bewusst nur wenig abgeändert, wie Tag des Geburtsdatums und die Straßennummer. Name, Vorname, Geburtsort habe ich falsch angegeben. Am ende wollte der Kontrolleur plötzlich meine Handynummer haben und da ich meins in der Hand hatte und mir in dem Moment spontan nichts eingefallen ist war klar das ich meine richtige angeben musste da er wahrscheinlich anrufen wird um zu sehen obs die richtige ist und so war es dann auch. D.h. der Stand der Dinge ist: Daten sind größtenteils falsch und könnten eigentlich nicht auf mich zurück zu führen sein, dennoch hat er meine richtige Handynummer.
Die Frage ist nun in welch einer Form wäre es der Deutsch Bahn möglich mich jetzt mit diesen Daten zurück zu verfolgen. Meiner Meinung nach wird es schwer werden mich mit den angegeben Daten zustellen, doch da ist eben noch die Handynummer die trotz dessen auch jemand hätte falsch angeben können dann selbst wenn man sich eine ausdenkt bzw. eine bekannte nennt wird es wohl jemanden gehören auch wenn er nichts damit zu tun haben sollte. Nun frage ich mich auf Grund dessen wie weit verfolgt die DB solche Fälle? Werden Sie den Anbieten anfragen ob Sie die Kontaktdaten meiner Nummer bekommen und werden diese auch die Daten weitergeben bzw. wie könnte das sonst weiterlaufen.
Normalerweise hat man nun 10 Tage zeit danach wird dann an der angegeben Adresse eine Mahnung zu gesendet oder es wird direkt das Inkassobüro aktiviert und von den eine Mahnung versendet und dann steigen die Kosten immer weiter aber da die Adresse falsch angegeben worden ist werden die Briefe keinen erreich usw.. Aber wie gesagt ist die Handynummer das was mir sorgen bereitet das die damit zu einem Entschluss kommen könnten das auf mich zurück zuführen ist.
Ich hoffe ihr könnt mich verstehen und habt einige hilfreiche Antworten dazu, vielleicht auch einige die in einer ähnlichen Situation gesteckt haben und was ihr gemacht habt in dieser..., Danke.
PS: Ich weiß es gibt sehr viele Rechtschaffene Menschen da draußen die mir Raten werden die Strafe einfach zu bezahlen und in Zukunft ein Ticket zu kaufen aber ich bin alt genug um das zu verstehen aber manchmal kommt man eben in solche Situationen und deshalb bin ich auch bereit diese 60 Euro notfalls auch zu bezahlen aber möchte gerne eure Meinung bzw. Erfahrungen dazu hören ob es einfach zu ignorieren ist und man sich kein Kopf mehr darum machen muss oder ob man da in der Richtung belangt werden könnte etc. Danke im Voraus!
15 Antworten
Es läuft einfach so... sobald sie durch den postrückläufer und eine Einwohnermeldeanfrage rausbekommen das deine Angaben falsch sind wird Strafanzeige gestellt, hier wird natürlich die Handynummer geprüft und die Adresse ermittelt... du wirst als Beschuldigter geladen, es wird ein Foto gemacht, das dem Fahrkartenkontrolleur gezeigt und bingo... du bist am Arsch. Die falsche Adresse ist kein Straftatbestand, wohl aber das erschleichen von Beförderungsdienstleistungen und die Umstände lassen auf kein leichtes Urteil deuten... ach ja, die kosten der Ermittlung darfst du natürlich auch tragen. Herzlichen Glückwunsch...
Reuhe wäre evt. angebracht, selbst melden und hoffen das es dann doch bei den 60€ bleibt.
schwierig nicht, läuft nur ins leere. Gebühren fallen trotzdem an die er zu tragen hat.
Die Sache mit dem Handy wird Dir zum Verhängnis werden.
Spätestens wenn der Brief mit der 60 € Forderung nicht zustellbar ist, wird die Bahn Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) machen. Auf diesem Wege wird sie dann auch an Deine richtige Adresse kommen.
Daß Du falsche Angaben gemacht hast, ist strafrechtich nicht relevant, sofern es sich um eine Phantasieadresse gehandelt hat und keine andere Person in Verdacht geraten ist.
Du kannst es Ignorieren.
Der Mobilfunkanbieter darf deine Personenbezogenen Daten nicht Rausgeben, und die Deutsche Bahn AG darf Sie nicht Anfordern.
Du hast an keiner Stelle Unterschrieben das deine Daten weitergegeben werden dürfen oder? Nein also...
Theoretisch war deine Entscheindung das du Falsche Daten angegeben hast Riskant, aber dennoch schlau da du sonst einen Schufa Eintrag riskierst hättest da die sehr eng mit der Firma arvato infoscore also der Infoscore Consumer Data GmbH zusammenarbeiten.
Also brauchst du dir kein Kopf drum machen sondern kannst die Sache vergessen.
Für die Zukunft rate ich dir aber... Ticket kaufen, auch wenn du es nicht hören möchtest.
LG
"Der Mobilfunkanbieter darf deine Personenbezogenen Daten nicht Rausgeben, ..." Du glaubst also immer noch an die Geschichte vom "Datenschutz"? ;) Find ich Gut! LOL
Der Mobilfunkanbieter darf deine Personenbezogenen Daten nicht Rausgeben,
Stimmt, nicht an Hinz und Kunz, an die Strafverfolgungsbehörden allerdings schon.
und die Deutsche Bahn AG darf Sie nicht Anfordern.
Vollkommener Unsinn, natürlich darf die Bahn es versuchen, ob sie damit Erfolg hat steht auf einem anderen Blatt.
Wenn die Bahn Anzeige erstattet und die Polizei ermittelt wird die Nummer geprüft und der Anbieter darf der Polizei dann alle Relevanten Daten weitergeben ;-)
Die Frage ist nun in welch einer Form wäre es der Deutsch Bahn möglich mich jetzt mit diesen Daten zurück zu verfolgen.
Für die Bahn selber gibt es da keine großen Möglichkeiten, wenn du die Nummer nicht irgendwo öffentlich hinterlegt hast, da aus dem Zivilrecht grundsätzlich kein Herausgabeanspruch gegen die Provider für solche Informationen besteht.
Es ginge nur über den Umweg Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) und eine Akteneinsicht.
Im Falle eines Strafverfahrens wären wohl die 60,- € das geringere Übel.
Da Bahnkontrolleure ihre Erfahrung haben mit falschen Angaben ohne Papiere zu sehen, hat der Gute ein handfeste Angabe, dein Handynummer.
Grundsätzlich erstattet der Bahn Anzeige. Ob nun die Staatsanwaltschaft entscheidet dies zu vefolgen ist ungewiss.
Die Bahn wird wahrscheinlich nicht deine Daten von Anbieter erhalten aber die Polizei, falls sie ermittelt, schon.
Du hast Dich das Leben schwer gemacht. Kann sein dass daraus Nichts wird aber ich wurde nicht darauf pochen. Hinzu kommt dass wenn zusätzliche Kosten anfallen, sie dir auferlegt werden.
Sorry. Es hilft nur abwarten oder Selbstanzeige mit Entschuldigung.
Wenn er auch falsche Angaben zum Namen gemacht hat, wird das auch mit der EMA-Abfrage schwierig.