Strafe für abgelaufenen Reisepass zurückfordern?

7 Antworten

Warum hattest du den Reisepass überhaupt dabei? Gebraucht hättest du ihn nicht.

Kannst es versuchen, musst dir aber halt überlegen, ob es die Zeit und das Geld, das du in die Rückforderung stecken musst, wert ist. Und bei 30 Kröten wird das wohl nicht der Fall sein.

Weinberg  19.08.2018, 07:01

Natürlich braucht man einen Reisepass!

Oder, innerhalb der EU, den Personalausweis...

koten  19.08.2018, 09:00
@Weinberg

Die Grenze zwischen Deutschland und Österreich ist eine Grenze innerhalb der EU. Natürlich braucht man da keinen Reisepaß.

wiki01  19.08.2018, 10:07
@koten
Natürlich braucht man einen Reisepass!

Nein. Niemand braucht gesetzlich vorgeschrieben einen Reisepass. Als Deutscher ab einem bestimmten Alter brauchst du als Personaldokumet entweder einen Reisepass oder einen Personalausweis. Hast du einen gültigen Perso, kann der Reisepass 30 Jahre schon abgelaufen sein. Einen abgelaufenen Reisepass mit sich herumzutragen, ist nicht strafbar.

Ich überquere beinahe täglich hin und zurück eine Schengen-Grenze, und habe nie einen Reisepass bei mir.

koten  19.08.2018, 10:18
@wiki01

Das Zitat stammt nicht von mir! Es stammt von Weinberg!!!

Weinberg  19.08.2018, 13:53
@koten

Nichts anderes habe ich geschrieben!

Innerhalb der EU reicht der Personalausweis, ansonsten braucht man einen Reisepass.

Ohne einem der beiden wäre ein Grenzübertritt illegal.

Wobei Kontrolle aber nur fallweise erfolgt....

koten  19.08.2018, 13:59
@Weinberg
Natürlich braucht man einen Reisepass!

Das war eine eindeutige Aussage.

Weinberg  19.08.2018, 15:11
@koten

Korinthenkacker??

Natürlich kannst du es zurückfordern.

In Deutschland wäre das ein abgeschlossener Verwaltungsakt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Beamten nicht willkürlich gehandelt haben. Insofern kannst du dich ja mal schriftlich an deren Dienststelle wenden, aber rechne nicht mit einem Erfolg.

"Anmerkungen:
Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein." https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/oesterreich-node/oesterreichsicherheit/210962#content_3

Ich habe nicht ganz verstanden, ob du Deutscher oder Österreicher bist, aber das beantwortet zumindest mal die Frage für deutsche Staatsangehörige.

butz1510  19.08.2018, 16:29

"Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein." --> hier das österreichische Pendant, Quelle: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/deutschland/