Strafbefehl wegen zwei Mal Schwarzfahren?

5 Antworten

Ist ein Strafbefehl wegen zwei Mal Schwarzfahren in der Straßenbahn angemessen, wenn die "Taten" im November 2012 und im September 2013 begangen wurden?

Je nach Vorgeschichte und Richter durchaus. Wie sieht es mit der Einsicht des Täters aus? Wurde die Gebühr beim 1. Verstoß bezahlt?

Lohnt es sich, dagegen Einspruch einzulegen? Oder um eine Minderung des Tagessatzes zu bitten?

Hier gilt die Weisheit: Versuch macht klug. Als Erwerbsloser wirst du ja wohl sowieso PKH erhalten, von daher...

Artus01  16.01.2014, 14:30

PKH gibt es bei solchen Sachen nicht.

Fahrer77 
Fragesteller
 16.01.2014, 19:17

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass für beide Schwarzfahrten schon jeweils 40 Euro an die Straßenbahn bezahlt wurden. Auch deshalb schien der Strafbefehl in dieser Höhe jetzt überraschend zu sein. Sollte man das bei einem Einspruch anführen?

Da vor der Fahrt bekannt war was Schwarzfahren nun mal kostet, würde ich mich da garnicht so weit raushängen von wegen Einspruch ..... Man wurde 2 x erwischt und es wurde nie die Strafe bezahlt, also da kann man auch nicht geltend machen , das der "Täter" erwerbslos ist, er hat`s vorher gewusst.

Fahrer77 
Fragesteller
 16.01.2014, 19:18

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass für beide Schwarzfahrten schon jeweils 40 Euro an die Straßenbahn bezahlt wurden. Auch deshalb schien der Strafbefehl in dieser Höhe jetzt überraschend zu sein. Sollte man das bei einem Einspruch anführen?

Der Strafbefehl an sich ist schon in Ordnung. Es kommt allerdings nun darauf an welche Erwerbslosigkeit vorliegt? Bei Hartz IV könnte sich ein Wiederspruch der sich ausschließlich auf die Tagesatzhöhe beschränkt insofern erfolgreich sein dass der Tagessatz auf 15 € gesenkt wird. Die Gerichtskosten müssen in jedem Fall gezahlt werden.

Ein Wiederspruch gegen den gesamten Strafbefehl zieht automatisch eine Verhandlung nach sich deren Ausgang offen ist, es kann also auch mehr dabei rauskommen.

Letztlich kann man, auf Antrag, die Strafe in Raten zahlen oder, ebenfalls auf Antrag, in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen.

Bitten ist besser als fordern. Die Anzahl der Schwarzfahrten zum Einleiten eines Strafbefehls legt die Verkehrsbehörde fest, glaube ich zumindest.

Einspruch lohnt sich. Der Richter sagt dir dann schon ob es Besser ist den Einspruch zurück zu nehmen.