Sind 20 Tagessätze a 15 Euro (300,-) im unteren Bereich?
Heute wurde mir mein Strafbefehl zugeschickt. Für "Diebstahl" wurde ich zu 20 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt (macht 300,-) Kann mir jemand, aus Erfahrungswerten heraus, sagen, ob dass im unteren Bereich angesiedelt ist? Bin momentan ohne Einkommen (was ich auch so angegeben hatte). Möchte wissen, ob sich ein Einspruch mit Darlegung der wirtschaftlichen Situation (ALGII - Empfänger) "lohnt" oder ob es viel weniger gar nicht werden kann? Weiß jemand ebenso, wieviel zusätzlich durch "die Kosten des Verfahrens" dazukommen? Herzlichen Dank im Voraus! (Und auch herzlichen Dank für konstruktive Antworten - der moralische innere Disput wurde bereits geführt...)
7 Antworten
Ich denke, dass jedes Gericht das anders entscheidet, wie hoch die Tagessätze sein sollen und in welchen Fällen sie herabgesetzt werden. Was deine Frage über die Kosten angeht. Wenn ich es richtig im Kopf habe, fällt als Gerichtsgebühr 60,00 Euro an, alleine für den Strafbefehl. Das ist auf jeden Fall schon mal eine geringere Gebühr, wie z. B. für ein Urteil. Dann kommen noch Zustellungsauslagen dazu, das wären 3,50 Euro für jede Zustellung und evtl. noch Blutuntersuchungskosten, oder Gutachtenkosten, aber das denke ich, ist bei dir nicht der Fall. Generell hast du auch die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Dies jedoch am besten erst, wenn der Strafbefehl rechtskräftig geworden ist und du die Zahlungsaufforderung bekommen hast bei der Staatsanwaltschaft.
Hast du die dir vorgeworfene Tat begangen? Wenn nicht, solltest du Einspruch einlegen, dann käme es zur Verhandlung vor dem Einzelrichter.
Wenn du ALG-II Empfänger bist, halte ich die Tagessatzhöhe für ein wenig zu hoch angesetzt. 5,- € wären angemessener.
Ein ALG II Empfänger bekommt nicht nur 5 Euro pro Tag, sondern mindestens 25 pro Tag, da Wohnung auch noch bezahlt wird. Also wären mind. 500 Euro angemessen gewesen.
Bin momentan ohne Einkommen
ja, das ist im unteren Bereich.
Die Frage ist, warum du ohne Einkommen bist, da auch fiktives Einkommen, dass duu erzielen könntest, angerechnet werden kann.
Warum also erhältst du obwohl ALG-2-Berechtigt - kein Geld!?
Dann guck mal in deinen ALG-2-Bescheid, teile deine Monatsleistung urch 30 und dann weißt du, was angemessen ist.
(Blöde Frage maybe aber) Vom insgesamten Monatsbetrag oder "nur" dem Lebenskostenbetrag ohne Miet- und Heizungskostenzuschuß?
Wert des Diebesguts war übrigens 170,- ....
Komplett. Bei anderen Personen wird auch das Netto-Einkommen genommen, ggf. werden Unterhaltsansprüche Dritter abgezogen.
Das kannst du gerne in einer Hauptverhandlung themtisieren. Da wird man dir erklären, dass es 170 Euro zu viel gewesen sind.
Absolut unterster Bereich, Einspruch bringt nachträglich eher mehr. Vorsicht!!
Ja, aber nur wenn der Einspruch zu einer Verhandlung führen würde.... Strafmaß-Neuberechnung kann nicht zum Nachteil führen (laut Rechtsbelehrung, die beiliegt)...
Stimmt, aber oftmals führt das zu einer Verhandlung. Es wird nicht günstiger, Neuberechnungen gibt es zwar, aber keine gewinnbringenden bei der Höhe. Bei ALG2 ist das der geringste Satz der in der Praxis Anwendung findet, glaube mir.
Der geringste Satz nicht unbedingt. Das LG Köln hat einmal auf 5 € entscheiden, wobei das schon extrem ist. 10 bis 20 € sind anscheinend üblich.
Wogegen willst du Einspruch erheben? So ist das eben, wenn man nicht arbeitet sondern klaut!
Gegen die Höhe des Tagessatzes
Das war Sarkasmus, aber egal. Du hast gegen das Gesetz verstoßen, jetzt wirst du bestraft. Freu dich doch, dass es nur 300 Euro sind?!
Jo, schon bemerkt ;-) Strafe auch okay; aber halt die Frage fürs innere Gefühl, ob ich "gut" weggekommen bin, obs 100,- zu "sparen" gebe bei Einspruch (und möglicher Minderung auf beispielweise 10,-)
Bezweifle ich. Der Satz ist schon so gering.
Oh...Denkfehler meinerseits. ALG II -Berechtigt UND auch entsprechendes Geld. Meinte kein Einkommen durch Arbeit gerade.