stillschweigendes Duldungsrecht - untersagen des Nutzungsrechtes
Hallo liebe Mitglieder , bin am verzweifeln kann mir die Nutzung entzogen werden wenn ich mich nicht beuge mit dem neuen Eigentümer einen Vertrag abzuschließe für die Gartennutzung , was nicht vor 25 Jahren in dem Mietvertrag vereinbahrt wurde . Es wurde auch kein neuer Mietvertrag gemacht mit dem heutigen Eigentümer . Zu jeder Wohnung gehört über den Jahren ein Gartenstück . Dieses wurde dann schriftlich von der Gemeinde noch nach der Veräußerung des Objektes belegt. U.a. Die Gartenaufteilung wurde unter allen Mietern (4)selber aufgeteilt und da es keine Streitigkeiten gab zu der Aufteilung , sah er sich nicht veranlaßt ein zugreifen und dieses im Mietvertrag fest zuhalten. Weil der Eigentümer allenanschein Geldsorgen hat und uns als Mieter nur benutzt um an Geld zu kommen , fällt dennen ein nach 5 Jahren als Eigentümer Nutzungsgeld für die Fläche haben zu wollen ! Bisher wurde es stillschweigend geduldet und nach Jahren sollen wir alle bezahlen für die Nutzung (ab Jan.11) Pro Monat von 50 - fast 200 Euro monatlich !!! Hätte er uns nicht nach dem Erwerb gleich ansprechen können über sein Anliegen , er hat es ja Jahrelang kostenfrei geduldet !
8 Antworten
Hier geht es doch um eine Frage: ist der Garten als Bestandteil der Mietsache im Mietvertrag mit oder ohne Abmessungen, mit oder ohne Definition der Lage, schriftlich genannt? Wenn nicht, dann entstand kein Nutzungsrecht, das jetzt entzogen werden kann. Ist der Garten explizit Bestandteil der Mietsache, kann keine Vertragsänderung ohne Zustimmung des Mieters herbeigeführt werden. Auch eine Änderungskündigung eines Teiles der Mietsache hat keine Aussicht auf Erfolg. Eine nachträglich abzuschließende Nutzungsvereinbarung regelt nur Rechte und Pflichten im Garten, aber kann nicht zusätzliche Kosten für den Mieter entstehen lassen.
richtig. Er hat es jahrelang kostenfrei geduldet. Und ihr habt stillschweigend kostenlos genutzt...
Wenn die Gartennutzung seinerzeit im MV festgehalen war, hinsichtlich von Zusatzkosten nichts geschreiben war ist diese Nutzung Vertagsbestandteil und kann vom VM bestenfalls mit einer Änderungskündigung verändert werden. Dieser Änderungskündigung müsstet ihr Mieter aber zustimmen, ansonsten bleibt dem VM nur der Klageweg.
Dann wäre aber ein REA hilfreich, welcher ggf. alle betroffen Mieter vertritt. Dadurch wäre das Verfahren auch für die einzelnen Mieter preiswerter.
Da hilft nur eine Rechtsberatung beim Fachanwalt.
Bei meinen Eltern die eine Eigentumswohnung haben, wurden die Gartenflächen auch nicht schriftlich fixiert. Die haben seid 10 Jahren einen Streit vor Gericht mit einem anderen Eigentümer.
Ihr seid aber Mieter, das ist ein großer Unterschied.
Wir arbeiten daran,er ja ja das Objekt so gekauft wie es heute ist und er wußte ja alles , bloß sind wir Mieter nicht mehr bereit nur seinen Knüppel zu bezahlen für das Objekt denn seine Mängelbeseitigung über Jahre lassen zu wünschen übrig nur Geld-Geld will der sehen.Jahre stört denen die Nutzung nicht nun wieder Geld soll kommen.
Freu' Dich einfach über das viele Geld, das Du in den letzten Jahren nicht zahlen musstest! Das war doch sehr großzügig vom Eigentümer... Du kannst daraus allerdings nicht das Recht ableiten, auch zukünftig regelmäßig Geschenke zu erhalten.
Hier sind die finanziellen Geschenke gemeint, die euch entstanden sind, weil ihr Geld GESPART habt, was andere Leute für einen Garten an Miete abdrücken müssen. Nur so als Hinweis.
Wenn ich ein einer Gartensparte bin u.a."Gartenanlage zur Weintraube" ist es für mich persönlich ok. wenn ich Jahrespacht zahle die bei weitem unter dem liegen was wir monatlich bezahlen sollen. Weiterhin befinden sich die Gärten von uns gleich auf dem Grundstück mit-quasi hinterm Haus-würde alle darauf nun verzichten bzw.das Nutzungsrecht entzogen werden !!Würde im Hand umdrehen ein unansehnlicher Urwald entstehen und dieses stört den Eigentümer dann auch nicht-(1 Garten ist bei Auszug der Familie)ungenutzt über Jahre wenn ich aus dem Fenster schaue sehe ich nur Unrat und wildes Gewächs schon mehr als peinlich wenn man besuch erwartet und nebenan Wildnis wuchert !!(Bitte alles lesen)
Dieses Gartengrundstück gehört zu der Wohnung die ich vor 25 J.gemietet habe , bitte richtig lesen von schenken stand da nichts alles ok!