stillschweigendes Duldungsrecht - untersagen des Nutzungsrechtes

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Hier geht es doch um eine Frage: ist der Garten als Bestandteil der Mietsache im Mietvertrag mit oder ohne Abmessungen, mit oder ohne Definition der Lage, schriftlich genannt? Wenn nicht, dann entstand kein Nutzungsrecht, das jetzt entzogen werden kann. Ist der Garten explizit Bestandteil der Mietsache, kann keine Vertragsänderung ohne Zustimmung des Mieters herbeigeführt werden. Auch eine Änderungskündigung eines Teiles der Mietsache hat keine Aussicht auf Erfolg. Eine nachträglich abzuschließende Nutzungsvereinbarung regelt nur Rechte und Pflichten im Garten, aber kann nicht zusätzliche Kosten für den Mieter entstehen lassen.

richtig. Er hat es jahrelang kostenfrei geduldet. Und ihr habt stillschweigend kostenlos genutzt...

Wenn die Gartennutzung seinerzeit im MV festgehalen war, hinsichtlich von Zusatzkosten nichts geschreiben war ist diese Nutzung Vertagsbestandteil und kann vom VM bestenfalls mit einer Änderungskündigung verändert werden. Dieser Änderungskündigung müsstet ihr Mieter aber zustimmen, ansonsten bleibt dem VM nur der Klageweg.

Dann wäre aber ein REA hilfreich, welcher ggf. alle betroffen Mieter vertritt. Dadurch wäre das Verfahren auch für die einzelnen Mieter preiswerter.

Da hilft nur eine Rechtsberatung beim Fachanwalt.

Bei meinen Eltern die eine Eigentumswohnung haben, wurden die Gartenflächen auch nicht schriftlich fixiert. Die haben seid 10 Jahren einen Streit vor Gericht mit einem anderen Eigentümer.

Ihr seid aber Mieter, das ist ein großer Unterschied.

user558 
Fragesteller
 18.02.2011, 10:03

Wir arbeiten daran,er ja ja das Objekt so gekauft wie es heute ist und er wußte ja alles , bloß sind wir Mieter nicht mehr bereit nur seinen Knüppel zu bezahlen für das Objekt denn seine Mängelbeseitigung über Jahre lassen zu wünschen übrig nur Geld-Geld will der sehen.Jahre stört denen die Nutzung nicht nun wieder Geld soll kommen.

Freu' Dich einfach über das viele Geld, das Du in den letzten Jahren nicht zahlen musstest! Das war doch sehr großzügig vom Eigentümer... Du kannst daraus allerdings nicht das Recht ableiten, auch zukünftig regelmäßig Geschenke zu erhalten.

user558 
Fragesteller
 18.02.2011, 09:54

Dieses Gartengrundstück gehört zu der Wohnung die ich vor 25 J.gemietet habe , bitte richtig lesen von schenken stand da nichts alles ok!

fraufrings  18.02.2011, 10:34
@user558

Hier sind die finanziellen Geschenke gemeint, die euch entstanden sind, weil ihr Geld GESPART habt, was andere Leute für einen Garten an Miete abdrücken müssen. Nur so als Hinweis.

user558 
Fragesteller
 18.02.2011, 11:36
@fraufrings

Wenn ich ein einer Gartensparte bin u.a."Gartenanlage zur Weintraube" ist es für mich persönlich ok. wenn ich Jahrespacht zahle die bei weitem unter dem liegen was wir monatlich bezahlen sollen. Weiterhin befinden sich die Gärten von uns gleich auf dem Grundstück mit-quasi hinterm Haus-würde alle darauf nun verzichten bzw.das Nutzungsrecht entzogen werden !!Würde im Hand umdrehen ein unansehnlicher Urwald entstehen und dieses stört den Eigentümer dann auch nicht-(1 Garten ist bei Auszug der Familie)ungenutzt über Jahre wenn ich aus dem Fenster schaue sehe ich nur Unrat und wildes Gewächs schon mehr als peinlich wenn man besuch erwartet und nebenan Wildnis wuchert !!(Bitte alles lesen)