Steuerklärung 2017 bis 01.01-31.07 normal gearbeitet, danach Azubi. Wie gebe ich das an?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Steuerrecht macht keinen Unterschied zwischen 'normal' Arbeitenden und Auszubildenden. daher sehe ich hier kein Problem, zumal du das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt warst.

Wenn du mit Taxfix nicht klar kommst, dann probiers hier:

www.elster.de

Und wenn das auch nicht funktioniert, dann besuch dein Finanzamt und besorge dir dort Formulare für eine Einkommensteuererklärung-

Ich weiß garnicht was du da angeben willst?

Du musst das gesammte Jahreseinkommen zusammen rechnen bzw. sollte es normalerweise in deiner Lohnabrechnung ersichtlich sein , es ist dabei egal ob Ausbildung oder Festangestellter.

beim selben Arbeitgeber als Azubi, aber wie gebe ich das bei der Steuerklärung an

Wieso sollte das relevant sein? Wenn der AG der Gleiche ist, wirst du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten und das FA wird daraus seine Schlüsse ziehen.

Elmox3 
Fragesteller
 14.11.2018, 20:02

aber auf meiner Lohnsteuerbescheinigung ist nur das Gehalt was ich als Azubi bekommen habe aufgeführt 🤔

PatrickLassan  14.11.2018, 20:03
@Elmox3

Dann wende dich an deinen Arbeitgeber, das war ja anscheinend das ganze Jahr derselbe.

MAB82  14.11.2018, 20:04
@Elmox3

Dann solltest du bei deiner Rechnungstelle noch den ersten Teil nachfordern um die korrekten Beträge zum Eintragen zu haben. Das FA kennt diese aber sowieso schon, das sie elektroniosch übermittelt werden.

Elmox3 
Fragesteller
 14.11.2018, 20:03

Sind ja zwei verschiedene Arbeitsverträge

Elmox3 
Fragesteller
 14.11.2018, 20:04

Alles klar, dank dir. Denn werde ich wohl morgen in die Personalabteilung Stiefeln^^

Ist addieren dir möglich?

Wenn nicht benutze Elster oder eine andere App, die können die Lohnsteuerbescheinigungen addieren. ;-)

Du hast doch bestimmt vom Arbeitgeber eine oder zwei Steuerbescheinigungen bekommen. Die Daten wurden jedenfalls ans Finanzamt übermittelt.

Mach Dir einen Account bei ElSter und nutze auch den automatischen Belegabruf. Dann werden alle Daten, die dem FA bereits vorliegen, schon automatisch in die Steuererklärung eingetragen.

Was Du in dem Betrieb gemacht hast ist dem FA im Großen und Ganzen egal.