Steuererklärung Techniker

3 Antworten

Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten. Du möchtest ja später damit Geld verdienen, das musst du versteuern, daher kannst du die Kosten der Fortbildung schon jetzt geltend machen.

Da du momentan kein Arbeitsverhältnis hast, scheiden ja zwei Möglichkeiten schon mal aus ;-) Also Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten: du hast momentan keinen Arbeitslohn (Einkünfte) aber bereits für deine Fortbildung Ausgaben (Werbungskosten).

Da du kein bestehendes Arbeitsverhältnis hast kannst du nur die

Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten

nehmen.