Stehen eingestellte Strafverfahren im Führungszeugnis?

7 Antworten

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Nein, im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen ab 31 Tagessätzen drin. Und Ermittlungsverfahren, stehen da überhaupt nicht drin. Die kann man nur bei der Staatsanwaltschaft erfragen. Keine Sorge.

Kevin94 
Fragesteller
 19.08.2010, 21:13

gut danke aber als ich letztens nachts wegen Graffiti von der Polizei erwischt und dann nach Hause gefahren wurde, habe ich den Polizisten gefragt, ob das was ich getan habe (Vandalismus)bis 18 verjährt und er meinte "JA"... davon, dass es gar nicht ins FZ kommt, hat er nichts gesagt

Volker13  19.08.2010, 21:17

Du hast ja überhaupt keine Ahnung! Es sind 91 Tage. Und dabei handelt es sich um das behördliche Führungszeugnis. Das Pol.FZ gibt alles her!

splaza  19.08.2010, 21:27
@Volker13

@Volker13: Wenn man von nichts eine Ahnung hat, einfach mal F.ress.e halten. Im sogenannten Behördlichen Führungszeugnis stehen alle deine Straftaten und begangenen Dinge drin seit Du 14 bist. Dieses Behördliche, kannst Du selber nicht beantragen. Kannst Du schon, wird Dir aber nicht zugestellt. Sonder Du bekommst eine Nachricht, wenn es bei Deinem Zuständigen Amtsgericht zur Einsichtnahme liegt. Du darfst nicht mal ein Foto davon machen. Und das Polizeiliche Führungszeunis ist jenes, welches Du beim Bürgeramt beantragen kannst, das 13 Euro Kostet und zu Dir nach Hause kommt. Mit den 31 Tagen hatte ich mich verschrieben. Aber das kann mal geschehen. Noch fragen Superhirn???

splaza  19.08.2010, 21:30
@splaza

Nachtrag: Les doch bitte mal die Spalte Beruf in meinem Profil. Und dann sag mir nochmal das ich keine Ahnung habe.

skyfly71  19.08.2010, 21:31
@splaza

Das ist leider komplett falsch. In das Führungszeugnis Belegart O ("Behördliches Führungszeugnis") werden neben den Einträgen, die im "normalen" Führungszeugnis auftauchen, auch Nebenstrafen wie beispielsweise Berufsverbote eingetragen. Lediglich im Bundeszentralregisterauszug kann man zum Teil eingestellte Verfahren nachvollziehen. Hier kommt es auf den Grund der Einstellung an.

splaza  19.08.2010, 21:35
@skyfly71

wen meinst Du skyfly71?

skyfly71  19.08.2010, 21:57
@splaza

Ich meinte Dich, splaza. Und empfehle Dir als Nachtlecktüre mal das Bundeszentralregistergesetz.

splaza  20.08.2010, 01:18
@skyfly71

Dann lese doch bitte meine Antwort nochmal durch.Dann wirst Du festellen, das ich nichts anderes geschrieben habe wie Du. Im Polizeilichen stehen nur sachen drin, wofür du verurteilt wurdest mit mehr als sechs Monaten. Im sogenannten behördlichen, steht alles drin. Das Behördliche wird im übrigen auch von Sicherheitsunternehmen beantragt, da im Polizeilichen nicht alles drin steht. Das heisst: Der zukünftige Chef stellt bei seiner zuständigen Ordnungsbehörde einen Antrag auf das behördliche. Bekommt aber nur vom Sachbearbeiter mit geteilt ob die Person z.b. zuverlässig ist. Zuverlässig in diesem Fall heisst ob irgendwelche Delikte vorliegen, die ein Arbeiten im Wachgewerbe gemäß §34a unmöglich machen. Nun schreibe mir doch bitte was ich angeblich falsch geschrieben habe. Danke

skyfly71  20.08.2010, 08:13
@splaza

Du wirfst das durcheinander: Das, was Du meinst, sind die Einträge im BZR und nicht das "Führungszeugnis für Behörden" Ersteres ist nur für Strafverfolgungsbehörden und Führerscheinstelle einsehbar, letzteres kann von staatlichen Stellen verlangt werden und wird diesen dann in der Tat direkt übersandt. Und "da steht alles drin" stimmt auch nicht. Selbst ins BZR werden Einstellungen nur dann eingetragen, wenn sie nach §§45/47 JGG erfolgt sind. Bei allen Einträgen im BZRG gibt es im Übrigen Löschungsfristen, wenn nix neues dazu kommt.

Jurius  27.08.2010, 00:27
@skyfly71

Auch nicht ganz richtig, aber fast. Einstellungen nach §§ 45, 47 JGG kommen ins Erziehungsregister, welches ein UNTERregister des BZR ist. Wesentlicher Unterschied ist, dass Auskunft aus dem Erziehungsregister noch weniger Stellen erteilt wird, als aus dem BZR (vgl. § 41 vs. § 61 BZRG)

Wenn die Verfahren eingestellt wurden, dürfen sie dort nicht (mehr) erscheinen.

Kevin94 
Fragesteller
 19.08.2010, 21:07

bist du dir da sicher? was ist deine wissensquelle?

Volker13  19.08.2010, 21:14

Das trifft nur für das behördliche FZ zu.

werderbraut  19.08.2010, 21:19
@Volker13

100pro sicher nicht. Ich kann mir nur nicht vorstellen, daß sie nach Einstellung noch im FZ erscheinen dürfen.

@Fragesteller

Deine Verfahren wurden vermutlich nach § 45 oder § 47 JGG (Jugendrecht) eingestellt. Das bedeutet, dass sie weder in ein Führungszeugnis noch in das Bundeszentralregister aufgenommen werden. Ein Eintrag erfolgte lediglich ins sog. Erziehungsregister. Dort haben nur sehr wenige Stellen Einblick. Gelöscht werden die Einträge mit Vollendung des 24. Lebensjahres. Meine "Wissensqulle" sind: § 60, Abs. 1, Nr. 7; § 61 und § 63 BZRG.

DU brauchst Dir eigentlich mal sowieso GAR keine Sorgen machen. Bei Jugendlichen wird nur eine Jugendstrafe (Das ist der Knast - nicht Arrest - für Jugendliche) ohne Bewährung im Führungszeugnis eingetragen. Und dafür muß man schon sehr, sehr viel Mist machen.

leute habe ne frage ..Meine freundin ist 19jahre und sie hat gestern geklauft im Klamotten laden..würde in zwei läden erwischt..Und auch angezeigt steht das im Führungszeugnis??????????

Jaja666  06.02.2015, 15:51

Erst bei einer Verurteilung wegen Diebstahl!