Spritze gegen meinen Willen?

18 Antworten

Hallo Nushn

Was sein muss, muss sein. Die Heparinspritzen müssen nach der Operation sein, weil man damit verhindert, dass sich Blutklümpchen (Thromben) bilden, die sonst irgendwo im Körper Blutgefäße verschließen und so üble Schäden auslösen könnten, wie Thrombose, Schlaganfall usw. Das "Setzen" dieser Spritzen (Bauchfalte bilden, hineinstechen, Spritzeninhalt ins Fettgewebe drücken) ist ein wenig schmerzhaft, ja, aber erträglich, zumal es ja nur für ein bis zwei Wochen notwendig ist. Solltest du noch einmal operiert werden müssen, was hoffentlich nicht eintritt, dann setze dir diese Spritzen schon von Anfang an, also schon im Krankenhaus, selbst, nachdem du es dir hast zeigen lassen. Dann gibt es kein Problem mehr.

Für die jetzige Situation gebe ich dir den großväterlichen Rat (bin schon über 80): Mach keinen Aufstand, lass den Gesundheitsdienst kommen, sei freundlich zu ihm, er kann schließlich nichts für deine Situation, und schlag deinen Eltern nach ihrer Rückkehr vor, dass du dir die noch ausstehenden Spritzen unter ihrer Aufsicht selbst setzt. Damit überzeugst du sie, dass du es selbst kannst, was ich nicht bezweifle, und dass du es auch wirklich machst.

Versuch doch, dich in die Situation deiner Eltern zu versetzen: Sie haben Angst um dich, berechtigt oder nicht, und haben noch nicht ganz erfasst, dass du inzwischen eine junge verantwortungsbewusste Frau geworden bist und kein unmündiges unzuverlässiges Kind mehr bist. Sei nachsichtig zu Ihnen und zeige durch dein Verhalten, indem du nicht aufbegehrst sondern ruhig und sachbezogen mit ihnen diskutierst, dass du inzwischen reif für das selbst verantwortete  Erwachsenen-Leben geworden bist.

Es grüßt HEWKLDOe.

Mit 17 Jahren bist du einwilligungsfähig. Insofern erfordert der Eingriff dein Einverständnis. Erteilst du diese nicht, so darf dir die Spritze nicht gegeben werden.

Dies wäre sehr wohl Körperverletzung.

Die Gegenstimmen, die man hier gehört hat liegen falsch. Das Beispiel mit dem Krankenhaus ist insofern unrichtig, als man da von einer Einwilligung ausgeht, wenn der Patient sich dort aufhält.

AssassineConno2  23.03.2018, 13:41

Endlich mal eine Korrekte Antwort. Die meisten Leute hier scheinen wohl Eltern zu sein die denken sie dürfen alles ;)

"Ist das strafbar das jemand fremdes der nicht mal arzt ist mir eine spritze macht?"

Ich kann mir nicht vorstellen, das deine Mutter jemanden ins Haus bestellt der es nicht darf.

Jetzt lass Dir halt von einer Gesundheitsdiensttante eine Spritze verpassen.

Was in aller Welt ist den schon dabei?

Der Grund, warum Deine Eltern das so orgeanisiert haben ist, dass Du sie vielleicht vergisst.

Sei doch ehrlich, was hat man nicht schon alles verschwitzt.

Nur bei Trombosen kann das richtig übel werden.

Um sicher zu gehen, kommt jemand vorbei, der das nicht vergisst und alles ist schon gut.

Klar kannst Du das selbst, nur hier gehts um Sicherheit, sie machen sich Sorgen.

Droitteur  23.03.2018, 13:22

Sie könnte sich ja von der Gesundheitsdiensttante dabei zusehen lassen; dann ist das Organisatorische auch erledigt^^

Natürlich ist es strafbar wenn dir jemand gegen deinen Willen ein Medikament verabreicht, noch dazu mit einer Spritze

Körperverletzung, oder sogar schwere Körperverletzung

studiogirl  23.03.2018, 12:05

Das ist Unsinn.....die Thrombosevorsorge ist notwendig aus medizinischen Gründen.

Im KH fragt dich auch keiner, ob du dagegen Anzeige erstatten willst!

Nushn 
Fragesteller
 23.03.2018, 12:16
@studiogirl

Die frage ist. Wenn ich oder mrin freund es selber kann. Dürfen die jemanden kommen lassen

verreisterNutzer  23.03.2018, 12:16
@studiogirl Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Damit ist doch alles gesagt oder?
Es gibt kein Gesetz das eine Medizinische BEhandlung vorschreibt und auch kein Gesetz das es Erziehungsberechtigten oder sonst wem erlaubt für eine andere Person darüber zu entscheiden.

verreisterNutzer  23.03.2018, 12:20
@Nushn
Die frage ist. Wenn ich oder mrin freund es selber kann. Dürfen die jemanden kommen lassen

Klar dürfen sie das, sie dürfen einbestellen wen sie wollen, aber niemand darf Dir gegen Deinen Willen etwas verabreichen.

verreisterNutzer  23.03.2018, 12:24
@studiogirl
Das ist Unsinn.....die Thrombosevorsorge ist notwendig aus medizinischen Gründen.

Das steht auf einem ganz anderen Blatt

Im KH fragt dich auch keiner, ob du dagegen Anzeige erstatten willst!

Im Krankenhaus wird auch keine Schwester oder kein Arzt ein Medikament gegen den Willen des Patienten verabreichen... Die Zeiten sind schon lange vorbei. Vor 50 Jahren musste man im Krankenhaus rein garnichts unterschreiben, heute wird für jeden Furz eine Unterschrift verlangt (Medikation ist natürlich bis auf Wiederspruch des Patienten im Behandlungsvertrag enthalten)

studiogirl  23.03.2018, 12:26
@Nushn

Deine Eltern haben die Fürsorgepflicht, da du minderjährig bist. D.h. ja, sie dürfen......Und Punkt!

studiogirl  23.03.2018, 12:27
@verreisterNutzer

Das kannst du auch nicht als Patient entscheiden, was notwengi ist oder nicht. Sie hat die Spritzen verordnet bekommen, also werden sie gegeben.

Was soll denn hier so ein Aufstand?

verreisterNutzer  23.03.2018, 12:29
@studiogirl
Deine Eltern haben die Fürsorgepflicht, da du minderjährig bist.

Das ist richtig, aber die Entscheidung über eine Medikation geht weit über die Fürsorgepflicht hinaus.

Und Punkt!

Dadurch das Du es wiederholst und wehement behauptest wird deine falsche Antwort nicht richtiger

Nushn 
Fragesteller
 23.03.2018, 12:29
@studiogirl

Du verstehst nicht um was es geht. Es geht darum das ich sie selber machen möchte. Ich brauche die spritzen und das verstehe ich. Aber ich möchte sie nicht von einer wildfremden person machen lassen der ich kein bisschen vertraue.

verreisterNutzer  23.03.2018, 12:35
@studiogirl
Das kannst du auch nicht als Patient entscheiden, was notwengi ist oder nicht.

Das ist richtig

Sie hat die Spritzen verordnet bekommen, also werden sie gegeben.

Solange der Patient nicht wiederspricht

Was soll denn hier so ein Aufstand?

Es geht um das Recht auf körperliche Unversehrtheit gem Art 2 Abs 2 des Grundgesetz der Bundesrepublick Deutschland und nur ein anderes Gesetz oder eine richterliche Entscheidung könnte zu einer Zwangsmedikation führen. Da in diesem Fall aber kein anderes Gesetz greifen würde und ein Richterspruch bislang nicht beantragt wurde bleibt es bis auf Weiteres so, dass die Fragestellrin ganz allein zu entscheiden hat, ob und wer ihr die Spritze geben darf

studiogirl  23.03.2018, 12:39
@verreisterNutzer

Nach einer Op hat man sehr wohl das Recht jemandem die sog. Thrombosespritzen zu geben, weil das notwendig ist. Das hat in dem Sinne nichts mit einer Rechtssprechung zu tun. Lebensnotwendig!! Schon mal gehört? Oder willst du es verantworten die Spritzen zu verweigern, damit sich ein Thrombus bilden kann? Geht der Thrombus bis zum Herzen.....aus, Exitus!!

Deswegen gibt man da die Spritzen vorbeugend, damit das nicht passiert. Und die FSin kann es eh nicht verweigern, da sie minderjährig ist. Allenfalls die Eltern und die wollen ja wohl die Spritzen!!

So, ich bin raus, hab noch was besseres zu tun........

verreisterNutzer  23.03.2018, 18:07
@studiogirl

Es geht nicht darum ob eine. Medikation Sinnvoll ist oder nicht, das stellt hier nicht einmal die Fragestellerin in Abrede.

Es geht darum ob ihr das Medikament gegen ihren Willen verabreicht werden darf und darauf gibt es nur eine Antwort, die Fragestellerin ist in einem Alter in dem sie sehr wohl selbst entscheiden kann und darf wer ihr welches Medikament in welcher Form verabreichen darf und wer nicht. Jeder, auch die Eltern machen sich bei einer Zwangsmedikation in Form einer Spritze der schweren vorsätzlichen Körperverletzung strafbar (die Spritze erfüllt die Eigenschaften einer Waffe, daher nicht Körperverletzung sondern Straftabestand schwere Körperverletzung, auch der Versuch ist strafbar).

Auch Kinder und minderjährige sind voll rechtsfähig lediglich in die volle Geschäftsfähigkeit müssen Jugendliche noch hinein wachsen. Eltern sind in aller Regel der Fürsorgepflicht und sind eeziehungsberechtigt, sie haben einen Erziehungsauftrag der aber keine Persönlichkeitsrechtsverletzung gestattet oder legitimiert. Nur ein Richter kann die Persönlichkeitsrechte im ganzen oder in Teilen (Entmündigung) aufheben und das wird er sicher nicht aus reiner Willkür tun. Außerdem können Eltern nur im Sinne ihrer Schutzbefohlenen entscheiden und nicht gegen deren Willen.

Kein Pfleger, keine Pflegerin und kein Arzt wird sich darüber hinweg setzten, auch wenn du das noch so sehr behauptest.

Zeige mir einen Paragraphen der das Grundgesetz ohne Vorliegen besonderer Eigenschaften, abgesehen von der Eigenschaft das die Fragestellerin zur Zeit noch minderjährig ist, aushebelt, dann schenk ich dir auch ein Bonbon. Solange du einen solchen Paragraphen nicht findest solltest du nicht so wehement auf deiner Meinung bestehen.