Spannung Freies Mandat & Fraktionsdisziplin?

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Abgeordnete sind der Verfassung gemäß in letzter Konsequenz bei ihrem Abstimmungsverhalten nur ihrem Gewissen verpflichtet.

Gleichzeitig sind sie aber auch Mitglieder einer Partei und Fraktion.

Und nun kann es also im konkreten Fall dazu kommen, dass die Fraktion etwas beschließen möchte, dass einem persönlich überhaupt nicht gefällt.

In dem Fall ist der Abgeordnete bei einem freien Mandat im Unterschied zu einem imperativen Mandat berechtigt, sich nach seinem Gewissen und seiner persönlichen Entscheidung zu richten.

Die beiden Dinge schließen sich eigentlich aus. Fraktionsdisziplin bedeutet ja, daß der Abgeordnete nicht frei nach seinem Gewissen entscheidet.