Darf mein RA das Mandat kündigen, wenn ihm teilweise die Vollmacht eingeschränkt wurde? (er verstieß gegen die Vollmacht und legte dann Mandat nieder)?

6 Antworten

Wenn du die Handlungsfähigkeit des Anwalts einschränkst, weil du mit seiner Arbeitsweise nicht einverstanden bist, hat der Anwalt auf der anderen Seite das Recht, das Mandat niederzulegen.

Nicht zuletzt basiert ein solches Verhältnis auf Vertrauen, und wenn du ihm praktisch stückweise das Vertrauen entziehst, ist sein handeln nachvollziehbar.

Ein Rechtsanwalt ist letztendlich nichts anderes als ein juristischer Dienstleister, und diese Dienstleistung kann von beiden Seiten gekündigt werden.

Solche Dinge passieren häufig, wenn Mandanten aufgrund juristischer Unkenntnis oder Halbwissen dem Anwalt querschiessen, weil sie denken sie wüssten es besser.

Macht hier zumindest den Eindruck.

Natürlich darf er

So wie es entzogen werden kann, kann er auch einfach hinschmeissen 

PS. Deine Geschichte ist lückenhaft und unglaubwürdig 

wehrhaft 
Fragesteller
 04.09.2017, 11:50

Hallo SovietRus,
für alle die nicht beteiligt sind und nicht Betroffen, mag das Stimmen.

Das Problem liegt hier: Es wird kommentiert, aber nicht gemäß gutefrage.net. beabsichtigt beantwortet.

Danke, aber für Ihre Meinung unter PS:

Klar darf er das. So wie du ihm das Mandat entziehen oder einschränken darfst, darf er es niederlegen. Der ist doch nicht dein Angestellter.

wehrhaft 
Fragesteller
 02.09.2017, 12:42

Frage vervollständigt - zum besseren Versändnis

Bitterkraut  02.09.2017, 17:19
@wehrhaft

Da wir ja den Mund halten sollen, hast du deine Frage vervollständigt, um uns zu belehren? Danke, aber darauf kann ich dann auch verzichten.

Deine Story ist hinten und vorne unstimmig und wirr vorgetragen.

Wenn du dem RA die Vollmacht auch nur einschränkst oder auch nur einmal äußert das du es anders machen würdest, kann oder wird in der Regel das Mandat niederlegen und bis dahin abrechen.
Das kommt öfter vor.

ja, das Recht hat er. Sowie du dem Anwalt ja auch die Vollmacht zum Teil widerrufst. 

Wenn er damit nicht einverstanden ist, dann muss er dich auch nicht weiter vertreten.