Sozialversicherungsnummer bei privater Mitversicherung, woher?

6 Antworten

Die Meinung deines Vaters ist gar nicht so altmodisch. Bei uns (Uni) ist das durchaus üblich, dass die ausländischen Studenten beim ersten Job keine Nummer angeben. Solang dein zukünftiger Arbeitgeber nicht ausdrücklich fordert, dass du dich selbst kümmern sollst, würde ich es ihn machen lassen..

Hallo Marcelk87,

Zunächst mal: dein Vater hat trotz seiner nach deiner Meinung nach „altmodischen Meinung“ RECHT.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Sozialversicherungsnummer (Sozialversicherungsausweis) zu beantragen und zu erhalten.

In der Regel ist es so, dass dein Arbeitgeber dich zur Sozialversicherung anmelden muss, sei es auf Grund eines Minijobs (bis 400 EURO monatlich) oder innerhalb der Gleitzone (bis 800 EURO monatlich) oder auf Grund eines „Normalen Arbeitsverhältnisses“ (über 800 EURO monatlich). Diese Anmeldungen werden von deinem Arbeitgeber maschinell erstellt und an den zuständigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet. Diese Anmeldungen können mit einer Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) oder ohne Rentenversicherungsnummer erstellt werden. Hast du noch keine Sozialversicherungsnummer, dann wird dir von deinem zuständigen Rentenversicherungsträger nach Bearbeitung der Anmeldung eine Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer mit Sozialversicherungsausweis) übersandt. Hieraus ergibt sich, dass die Sozialversicherungsnummer NUR von einem Rentenversicherungsträger ausgestellt wird.

Beantragen kannst du diese Sozialversicherungsnummer auch z. B. bei jeder gesetzlichen Krankenkasse, z. B. bei der für deinen Wohnort zuständigen AOK. Du musst entweder deinen Personalausweis oder deine Geburtsurkunde mitbringen.

Beantragen kannst du diese Sozialversicherungsnummer auch bei einem Rentenversicherungsträger. Ich weiss jedoch nicht in welchem Bundesland du wohnst, somit kann ich dir die genaue Adresse deines zuständigen Rentenversicherungsträgers nicht zusenden.

Beantragen kannst du diese Sozialversicherungsnummer auch bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hier bei der Stelle, welche auch die Rentenanträge aufnimmt. Wichtig ist jedoch hier, dass die in manchen Bundesländern oder Gemeinden oder Städten nicht gemacht wird. Es besteht in der Regel keine Verpflichtung hierzu.

Nochmals: Gleich wo du den Antrag stelltst, er wird an einen Rentenversicherungsträger weitergeleitet und von diesem Rentenversicherungsträger wird deine Sozialversicherungsnummer ermittelt und dir zugestellt.Zu deiner zweiten Fragen hinsichtlich des weiteren Krankenversicherungsschutzes bei der Krankenkasse deines Vaters. Hier gibt es zwei Sachverhalte zu beachten. Ich kann dir diese Frage nicht definitiv beantworten. Ich kenne die Satzungsbestimmungen der Postbeamtenkrankenkasse nicht und diese Bestimmungen beantworten deine Frage (ich habe keine Lust die Satzung aus dem Internet herunterzuladen). Einmal musst du klären, wie lange (23 Jahre oder mehr oder weniger) überhaupt noch ein Anspruch auf Familienhilfe besteht (und auch auf Beihilfe) und dann musst du klären, wenn du, ausgehend vom Altter überhaupt noch versichert bist, welcher Nebenverdienstmöglichkeiten zu beachten sind und ab welcher Höhe eines Nebenverdienstes der Anspruch enden würde. Dies ist dein Part. Bei gesetzlichen Krankenkassen würde der Anspruch auf Familienhilfe dann enden, wenn du mehr als 400 EURO verdienst.

Sofern die anderen Experten was anderes geschrieben haben, ist dies falsch. Die Aussage von DerHans zu Minijobs ist total falsch. Die Aussage zu ICHHIER2007 ist richtig (unvollständig) Die Aussage von Beguen ist nicht ganz richtig. Es ist nicht nur die DRV in Berlin. Die Aussage von Schneemöve ist richtig. Die gesetzlichen Krankenkasse verlangen jedoch in der Regel keine Gebühren. Rechtsbeistand für Sozialversicherung in Rente.

Den Sozialversicherungsausweis bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin anfordern, die Nr. steht dann drauf. Ein Minijob dürfte eigentlich keine Auswirkungen auf die Mitversicherung haben, aber das kannst du bei der Krankenkasse leicht erfragen.

pjwolff  05.08.2010, 10:18

Zu beachten ist, dass dies nur eine der Stellen ist, bei denen du einen entsprechenden Antrag stellen kannst.

Der Minijob hat keine Auswirkungen, näheres erfährst du allerdings direkt bei der Versicherung selbst. Um einen 400-Euro-Job , oder überhaupt einen Job ausüben zu können benötigt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer. Einen Sozialversicherungsausweis erhälst du von deiner Gemeinde/Stadt im Rathaus und kostet ca. 7 Euro. Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung schleim ;) lg möwe

Marcelk87 
Fragesteller
 04.08.2010, 15:15

Das bedeutet, dass ich den Sozialversicherungsausweis gar nicht von der Postbeamtenkrankenkasse bekomme, sondern ihn beim Rathaus beantragen muss? ... Sprich ich muss mich für die Sozialversicherungsnummer gar nicht erst mit der Postbeamenkrankenkasse in Verbindung setzen?

pjwolff  05.08.2010, 10:19

Bei den gesetzlichen Krankenkasse ist die Antragstellung in der Regel kostenlos.