Sozialstunden/Drogen?

5 Antworten

Das kommt auf die Begleitumstände an, z.B ob Deine Freundin schon mal strafrechtlich aufgefallen ist, wie ihr soziales Umfeld aussieht - die sogenannte Sozialprognose- und auch wie ihre familiäre Situation ist. Wenn das alles unauffällig ist und nicht am Rande der Verwahrlosung und wenn sie sich vor Gericht ehrlich, reumütig und glaubwürdig benimmt, wird man eine junge Frau nicht gleich ins Gefängnis stecken; mit Sozialstunden wird sie wahrscheinlich aber auch nicht so einfach davonkommen, sondern wahrscheinlich mit einer Bewährungs- und Geldstrafe, die man dann aber abzahlen kann, wenn man nicht über die entsprechenden Mittel verfügt.

Ja, bei nicht mehr "Eigenbedarf" droht eine Haftstrafe (bis zu 5 Jahre), mindestens eine Geldstrafe.

Sozialstunden sind da nicht mehr drin.

Naja die Gute hätte sich wohl einmal vorher informieren sollen. Wie heißt es so schön? Keine Macht den Drogen. *gg*

Ihr Anwalt sollte ihr diesbezüglich eigentlich am besten Auskunft geben können.

Diese Webseite habe ich gefunden -->

https://drugscouts.de/de/drfruehling/welche-strafe-steht-auf-drogenhandel

Zitat -->

Gewerbsmäßiger Handel wird als Verbrechen mit Freiheitsentzug nicht unter 1 und bis zu 15 Jahren bestraft. Im minder schweren Fall beträgt die Mindeststrafe 3 Monate ("nicht geringe Menge-Regelung").

Also mit 1 Jahr Freiheitsentzug muss sie mindestens rechnen, wenn sie damit gehandelt hat, im Fall von mildernden Umständen auch nur mit 3 Monaten.

Mit sozialstunden wird sie da glaub ich nicht raus kommen