2. Mal BTM

5 Antworten

Hallo mimimausi

zuerst einmal ein Link zu dem Eigenbedarf:

http://www.drug-infopool.de/gesetz/niedersachsen.html

(rechts im Link sind die Bundesländer aufgelistet, einfach das BL aussuchen)

wegen deinem Freund:

strafrechtlich ist ja alles schon gesagt worden, aber wenn dein Freund einen Führerschein hat, oder später mal einen machen will wird ein äG auf ihn zukommen

gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:

"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."

Ärztliches Gutachten:

Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden. Legt man kein Gutachten vor, ist die Fahrerlaubnis weg.

Die Menge wird mit Sicherheit als Eigenbedarf gewertet, in so fern steht hier sehr wahrscheinlich nur eine Geldstrafe im Raum.

Kritischer sehe ich allerdings die erwähnte Reisetätigkeit an: Bei Drogendelikten informiert die Polizei immer auch die Führerscheinstelle (nach FEV $2 (12)), was bei harten Drogen (wie Ecstasy) fast immer zur Auflage einer MPU führt, wahrrscheinlich sogar iVm mit einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Geldstrafe, sonst nix. Es sind ja nur kleine Menge zum Eigenkonsum.

Er kann doch umziehen wenn er will? Sollte es zu ner Hauptverhandlung kommen müsste er eben an dem Tag nochmal in seine derzeitige Heimatstadt fahren. Aber bei so geringen Mengen gibt es keine Verhandlung, er wird verwarnt, zahlt seine Strafe und gut ist.

minimausi94 
Fragesteller
 08.05.2013, 00:33

Allerdings muss er bei seinem Beruf reisen, d.h. eventuell über längere Zeit ins Ausland

das kommt aufs bundesland an

minimausi94 
Fragesteller
 08.05.2013, 00:33

Erstes mal in Hessen, 2. mal in BadenWürtemmberg ( Worüber ich nichts gutes gelesen habe im Bezug auf Strafrecht bei Drogen)

NineBoo  08.05.2013, 00:34

Das Betäubungsmittelgesetz ist ein Bundesgesetz. Das kommt also nicht aufs Bundesland an. Das kommt wenn dann, auf den Staatsanwalt und seine Einstellung zu BtM und den Richter an. Ich vermute auch, dass das noch als Eigenbedarf durchgeht und nicht allzugroße Folgen haben wird. Er darf sich aber fortan nicht wundern, dass, wenn er nun mal nach Personalien kontrolliert wird und die Beamten eine Abfrage machen, er nun jedesmal auch durchsucht werden könnte, inklusive komplett ausziehen, wenn der Verdacht auf BtM auch durch gewisse Orte an denen er sich aufhält unterstützt wird.

minimausi94 
Fragesteller
 08.05.2013, 00:37
@NineBoo

Ich kenne mich zwar nicht mit Gesetzen aus, aber da ja alleine die festgelegte Menge von "Eigenbedarf" zwischen den Bundesländern variiert kanne ich mir nicht vorstellen das überall gleich "bestraft" wird.

clemensw  08.05.2013, 07:13
@NineBoo

Auch wenn das BtMG ein Bundesgesetz ist, bleibt die Auslegung Sache der lokalen Justiz. Ganz allgemein läßt sich sagen, je südlicher das Bundesland, desto restriktiver die Auslegung, z.B. in Dingen wie Definition von "geringer Menge" und Möglichkeit der Verfahrenseistellung usw.

Wenn es für seinen Eigenbedarf war,geschieht nix,hat er aber das Gift verkauft,ist er ein Dealer,darauf steht Knast.