Sozialgericht wer kennt sich mit dem Gericht wegen zu wenig Gdb?

3 Antworten

Das brauchst du nicht unbedingt. Du kannst es auch einfacher haben, indem du in der Firma einen Gleichstellungsantrag stellst.

Gutachten des Arztes vom Versorgungsamt?

Gutachten nach Aktenlage oder hat er Dich untersucht?

Mitglied im VdK oder im Sozialverband Deutschland?

Aktuell krankgeschrieben? Bei der Depression müsste das Zauberwort "ausgeprägt" auftauchen.

Beschäftigungslos? Falls noch in ungekündigter Stellung, hast Du einen Gleichstellungsantrag gestellt?

Mitgliedschaft im Sozialverband Deutschland wäre natürlich schön, weil deren Beratung und gegebenenfalls auch rechtliche Vertretung in der Regel sehr gut ist. https://www.sovd.de/sozialberatung.0.html

Sonst gibt es in jeder Stadt eine Behindertenberatung oder eine sozialmedizinische Beratungsstelle. Außerdem ist es immer sinnvoll, aus Krankenhaus oder Reha heraus den Antrag zu stellen. Es wird immer kompliziert, wenn wie in Deinem Fall, ein halbes Dutzend Fachärzte befunden.

das Versorgungsamt stellt den Gerad der Behinderung fest , wenn Du den geändert haben möchtest mußt Du Dich ans entsprechende Amt wenden, z. Bsp. reichst Du neue fachärztliche Gutachten ein, fügst selbige über neu dazugekommene Krankheiten bei..

wende Dich an einen Sozialverband in Deiner Nähe