erwerbsminderungsrente beim sozialgericht abgelehnt?

8 Antworten

Hallo NVOCC,

Sie schreiben:

erwerbsminderungsrente beim sozialgericht abgelehnt?
Ich bin seit Januar 2014 arbeitsunfähig habe vier eingliederungsversuche gemacht. Habe ich nicht geschafft. Anwältin eingeschaltet. Die ärzte schreiben aber sie können nicht beurteilen ob ich arbeiten kann. die anwältin sagt ich solle die Klage zurückziehen. was soll ich machen?

Antwort:

Nur Sie als die betroffene Person können im Endeffekt beurteilen, ob Sie noch dauerhaft belastbar sind oder nicht und wenn Sie nicht mehr belastbar sind, dann müßen Sie dies an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen!

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Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen! 

Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!

Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!


Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

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Ihre Zeilen deuten darauf hin, daß Ihre eigene, medizinische Beweisführung mangelhaft ist!

Die meisten Verfahren, auch vor dem Sozialgericht, werden nach Aktenlage entschieden, ggf. durch Kurzuntersuchungen(Befragungen) bei einem gerichtlich bestellten Gutachter ergänzt!

Was aus den vorliegenden Akten nicht entnommen werden kann, wird in der Regel durch das Richtergremium auch nicht berücksichtigt!

Das heißt im Klartext:

Bringen Sie Ihre eigene Krankenakte konsequent auf Vordermann und suchen Sie sich Ärzte, die Sie als Mensch und Patient ernst nehmen und und Ihnen glasklare, detaillierte, aussagefähige Arzt-/Entlassungsberichte ausstellen!

https://erwerbsminderungsrente.biz/erwerbsminderungsrente-hausaufgaben/der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

https://youtube.com/watch?v=PpFNQezydfc

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Weitere Ärzte hinzuziehen, die belegen können, dass du nicht arbeiten kannst. Das alles muss aus den ärztlichen Befunden glasklar hervorgehen. 

Ich würde Berufung einlegen und vor das Landessozialgericht ziehen. 

Das macht aber nur Sinn, wenn du neue Tatsachen deiner Erwerbsunfähigkeit belegen kannst.  Sonst bleibt alles beim Alten und auch das Landessozialgericht schmettert deine Rente ab. 

Dann heisst es nämlich wieder Hartz IV.  

Wenn dir der ärztliche Dienst der DRV nicht bescheinigt, dass du unter 3 Std. erwerbsunfähig bist, dann gibt es keine Rente für dich.

Such dir einen Job, den du mit deinem Gesundheitszustand ausüben kannst

Wenn das Sozialgericht die Rente abgelehnt hat, dann gibt es auch keine Rente. 

Hä?

Die Ärzte müssen doch eine Meinung haben. Zumindest der Amtsarzt. Ohne den läuft meist eh nichts.