sonntags Arbeit rechtens

7 Antworten

Warst Du Sonntags noch nie essen, im Kino oder Bus und Bahn gefahren, nie ein Taxie gesehen? Es gibt Arbeiten, die Sonntags erledigt werden dürfen. Mehr sagt Dir das Arbeitszeit gesetz. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

An Deiner Stelle würde ich mich strikt weigern am Sonntag zu arbeiten. Dann hast Du bald nicht nur den Sonntag frei, sondern sieben Tage in der Woche. Super !

Ich vermute mal in Deinem Arbeitsvertrag bei der ZAF ist auch Sonn- und Feiertagsarbeit vereinbart.

Mittlerweile gibt  es neben den Betrieben die sowieso am Sonntag arbeiten (z.B. in der Pflege, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbetriebe, Gastronomie, Hotelerie, Rundfunk, Fernsehen, Wasserwerke usw.) auch immer mehr Firmen in der Industrie, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten.

Das ist möglich, wenn sie eine Genehmigung dafür haben. Die wird z.B. beim Landratsamt beantragt und muss begründet werden. Es gibt die Genehmigung dann z.B. für einen oder mehrere Sonn- und Feiertage oder auch für ein ganzes Jahr.

Wenn im Arbeitsvertrag auch Sonntagsarbeit vereinbart ist, musst Du dann bei Bedarf auch arbeiten.

Du musst aber nicht in Deiner Freizeit ans Telefon gehen wenn der AG anruft. Ausnahme ist Bereitschaftsdienst der aber als Arbeitszeit zählt und bezahlt werden muss. Dein AG oder der Einsatzbetrieb müssen aber die Arbeitszeiten (wenn sie sich ändern) rechtzeitig bekannt geben. Man geht hier von einer Ankündigungszeit von vier Tagen im voraus aus.

Generell ist Sonntagsarbeit verboten, aber es gibt, wie immer, Ausnahmen!

Gastronomie, Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser um nur Einige zu nennen!

Dein Arbeitgeber muß Dich erst einmal fragen ob Du bereit bist an einem Sonntag zu arbeiten. Zwingen darf er Dich dazu nicht!

skychecker  14.03.2015, 21:36

Völliger Unsinn...

Wie kann man so eine Antwort gegebn, ohne den Vertrag zu kennen?!?!

Demian1955  15.03.2015, 02:46
@skychecker

@skychecker,

§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der SonnundFeiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn derRuhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.(3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zweiStunden vorverlegt werden.                 Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz!

Die (große Mengen an) Ausnahmen sind unter § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung geregelt.

Da ich selbst als Leiharbeiter tätig bin, wurde ich nie aufgefordert an einem Sonntag zu arbeiten, ich wurde gefragt, ob ich dazu bereit wäre!

Die Verträge bei den Leiharbeitsfirmen sind meist Standartausführungen, es sei denn sie sind berufsspezifisch!



Dazu musst du mal in deinen Arbeitsvertrag schauen, was da zu den Arbeitszeiten steht - sonst kann man deine Frage nicht beantworten. Generell ist Arbeiten am Sonntag nicht verboten.