Arbeitsvertrag vorzeitig auflösen ohne Strafe?
ich möchte morgen sofort diesen Arbeitsvertrag auflösen, da ich ein viel höheren Stundenlohn von einer anderen Firma angeboten bekommen habe.
Kann es Probleme geben? Das stand im Vertrag: Bild sieht unten.
Ich habe dort noch nicht angefangen erst ab dem 8.2
Ich mache mir halt Sorgen, dass ich da nicht rauskomme oder eine Vertragsstrafe kriegen könnte obwohl ich dazu nichts finden konnte
3 Antworten
Die Frage ist, hast du den Vertrag unterschrieben, arbeitest aber noch nicht dort und wie das so ist, man bewirbt sich an vielen Orten und der von dir bevorzugte Betrieb würde dich auch einstellen ?
In dem Fall, rufe bei der Firma an, wo du den Vertrag bereits unterschrieben hast und sage, dass es da leider eine Überschneidung gab mit den Bewerbungen und du dieses Angebot von der anderen Firma wahr nehmen möchtest.
Du zwar weisst, dass du in der Probezeit, wenn du gleich zu Beginn kündigst 14 Tage arbeiten müsstest, das aber wie keinen Sinn macht. Weil das sieht der Betrieb ganz sicher auch so. Denn die ersten zwei Wochen muss dir noch alles irgendwie gezeigt werden und du würdest ihnen somit nur Umtriebe machen.
Sie werden dich laufen lassen, weil alles andere wäre dämlich.
Der Fragesteller muss erst gar nicht kündigen, wenn er am 1. Arbeitstag unentschuldigt nicht erscheint; dann gilt das Arbeitsverhältnis (nach einem der beiden Manteltarifverträge für die Zeitarbeit iGZ und BAP/BZA) als nicht zustandegekommen.
Außerdem sind hier ganz andere Kündigungsfristen vereinbart!
Du brauchst nicht kündigen.
Es reicht, wenn du am ersten Tag nicht erscheinst. (Punkt 8.4).
Allerdings gebietet es der gute Ton und die Höflichkeit, daß du vorher anrufst und dein Nichterscheinen und damit das Nichtzustandekommen des abgeschlossenen Vertrages ankündigst.
Okay mache ich danke
Du kannst in den ersten 2 Wochen mit 1 Tag Frist kündigen
Und wenn du noch garnicht angefangen hast dann passt das ja mehr sis locker!
Mach das morgen und lass es dir schriftlich bestätigen!
Okay super danke
Der Fragesteller muss erst gar nicht kündigen, wenn er am 1. Arbeitstag unentschuldigt nicht erscheint; dann gilt das Arbeitsverhältnis (nach einem der beiden Manteltarifverträge für die Zeitarbeit iGZ und BAP/BZA) als nicht zustandegekommen.