Sonderausgaben Kirchensteuer relevant?

1 Antwort

Bei den Sonderausgaben kann die Kirchensteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers eingetragen werden - im Feld daneben müssen die Erstattungen der Kirchensteuer im Veranlagungsjahr eingetragen werden (siehe Steuerbescheid des Vorjahres).

Ist die erstattete Steuer höher als die gezahlte Steuer:

Der Überhang wird dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Erstattungsjahres hinzugerechnet und dann zusätzlich versteuert (§ 10 Abs. 4b EStG).