Sonderausgaben Kirchensteuer relevant?
Ich habe nochmal eine Nachfrage und wollte gleich dieses Thema nutzen und nachfragen, bevor ich meine Steuererklärung versende.
Auf dem Elsterformular steht: Sonderausgaben Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde)
Fußnote 42: in 2015 gezahlte Beträge
Woher kommt dieser Betrag? Leider finde ich diesen Betrag nicht wieder... Unter der Fußnote 9 (Summe Kirchensteuer des Arbeitnehmers) steht bei mir ein geringerer Betrag. Muss dieser Betrag zwingend korrekt sein, da sonst die Steuererklärung falsch ist oder spielt dieser Eintrag garkeine Rolle?
PS: Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung wurde das PC-Programm t@x 2016 genutzt.
1 Antwort
Bei den Sonderausgaben kann die Kirchensteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers eingetragen werden - im Feld daneben müssen die Erstattungen der Kirchensteuer im Veranlagungsjahr eingetragen werden (siehe Steuerbescheid des Vorjahres).
Ist die erstattete Steuer höher als die gezahlte Steuer:
Der Überhang wird dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Erstattungsjahres hinzugerechnet und dann zusätzlich versteuert (§ 10 Abs. 4b EStG).