snd busfahrer beamte?

7 Antworten

Es gibt/gab Busfaher im Beamtenstatus... mit allen Sonderrechten die im Art. 33 GG geregelt sind. Beispiel: Post/Bahn/ Bundeswehr... bei der Bahn-Post wurden seit 1983 alledings keine mehr in den Beamtenstatus erhoben.

Einige Personen sind allerdings inzwischen mit anderen Aufgabenbereichen betraut worden - allerdings ohne Änderung Ihres Beamtenstatus

nein, sie sind ganz normale Angestellte

Nein, Busfaheren ist keine hoheitliche Aufgabe.

Nein, sind sie nicht.

nein ganz bestimmt nicht